Forderungen des Frankfurter Juden David zum Schloß an Klos Sattler zu Holzhausen

HStAM 86 Hanauer Nachträge Nr. 28492  
Laufzeit / Datum
1584 Februar 28 - Mai 15/25
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Am 14. Mai 1584 überschickt der Schultheiß zu Rodheim der Kanzlei Hanau die ihm am Vortage von dem Frankfurter Juden David zum Schloß übergebene Abschrift eines am 28. Februar 1584 [n.St.] vom Hofgericht Rottweil gefällten Urteils, mit dem David die Anleitung auf den Besitz des auf sein Betreiben hin geächteten Klaus Sattler zu Holzhausen erteilt wird. Der Schultheiß berichtet, daß David um Vollstreckung gebeten und gedroht hat, andernfalls dafür zu sorgen, daß "das gantz dorf in schaden möcht kumen", was er denn doch "nit gern thon wolt". Der Schultheiß fügt hinzu, daß Sattler sich vor rund fünf Jahren, ehe Holzhausen hanauisch wurde, mit etwa 40 fl. bei David verschuldet und diese Summe vor ungefähr einem Jahr zurückgezahlt hat. David verlangt jedoch zusätzlich 70 fl. Zinsen.
Am 15. Mai wird der Schultheiß angewiesen, von David das Original der rottweilischen Achterklärung zu verlangen und bis zu dessen Vorlage alle Entscheidungen zu vertagen.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Forderungen des Frankfurter Juden David zum Schloß an Klos Sattler zu Holzhausen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5549_forderungen-des-frankfurter-juden-david-zum-schloss-an-klos-sattler-zu-holzhausen> (aufgerufen am 26.11.2025)

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