Forderungen der Frankfurter Jüdin Fraidle zum Blasebalg an Hans Volker zu Rüdigheim

HStAM 86 Hanauer Nachträge Nr. 25778  
Laufzeit / Datum
1581 März 7 - 1584 November 3
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Am 17. März lädt das Hofgericht Rottweil Hans Volker zu Rüdigheim aufgrund einer Klage der Frankfurter Jüdin Fraidle (Fredlin, Freudlin) zum Blasebalg zum 20. Juni, weist die Klage aber bei diesem Termin an das Hofgericht Hanau zurück.
Dieses lädt Fraidle am 10. Juli mit Erteilung von Geleit zum 15. August, doch berichtet der Gerichtsbote am 19. Juli, daß Fraidle sich vor ihm hat verleugnen lassen, so daß er die Ladung in Gegenwart ihres Sohnes auf die Stiege gelegt hat und gegangen ist. Der Rat der Stadt Frankfurt, der Fraidle die Annahme des hanauischen Geleits ausdrücklich untersagt hat, weil die Erteilung desselben innerhalb des Stadtgebiets allein seine Sache ist, hat den Boten jedoch genötigt, die zurückgelassene Ladung wieder mit zur Kanzlei Hanau zu nehmen.
Da Fraidle zu dem Gerichtstag am 15. August nicht erscheint, ergeht eine neuerliche Ladung zum 28. November. Am 17. November berichtet der Gerichtsbote, daß Fraidle zwar vor ihrer Türe gestanden hat, sich vor ihm aber erneut hat verleugnen lassen. Daraufhin wird Volker am 28. November in Fraidles Abwesenheit vom Hofgericht Hanau freigesprochen und die Klägerin zur Übernahme der Kosten verurteilt.
Am 5. Juni 1584 [n.St.] lädt das Hofgericht Rottweil Volker aufgrund einer zweiten Klage der Fraidle zum Blasebalg zum 28. August [n.St.], weist aber auch diesmal die Klage an das Hofgericht Hanau zurück.
Dieses schickt Fraidle am 23. September eine Ladung zum 6. Oktober und erteilt ihr Geleit, doch erklärt der Gerichtsbote am 30. September, daß er die Ladung auf einer Bank in Fraidles Haus liegen lassen mußte, weil die Magd sie in Abwesenheit ihrer Herrin nicht annehmen wollte.
Da Fraidle am 6. Oktober nicht erscheint, wird sie erneut zum 20. des Monats geladen. Am 12. Oktober sagt der Gerichtsbote, daß er Fraidle auch diesmal nicht zu Hause angetroffen und die Ladung vor ihrem Gesinde im Hause liegen gelassen hat. Auch als er Fraidle am 22. Oktober von der Vertagung des Prozesses auf den 3. November unterrichten soll, ist sie nicht zu Hause, und er gibt die Benachrichtigung "der frawen in der Stuben".
Am 3. November wird Volker in Fraidles Abwesenheit freigesprochen und diese zur Zahlung der Kosten verurteilt.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

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„Forderungen der Frankfurter Jüdin Fraidle zum Blasebalg an Hans Volker zu Rüdigheim“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5286_forderungen-der-frankfurter-juedin-fraidle-zum-blasebalg-an-hans-volker-zu-ruedigheim> (aufgerufen am 26.11.2025)

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