Klage der Juden zu Ortenberg über von ihnen verlangte Abgaben zum Kauf von Wehrtüchern
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Am 16. Juni 1579 beklagen sich die Juden zu Ortenberg bei Räten und Befehlhabern zu Hanau, daß sie auf Betreiben der hanauischen Judenschaft einen Beitrag zum Kauf der Wehrtücher leisten sollen. Da sie in Ortenberg unter zwei Herren sitzen und doppeltes Schutzgeld sowie beträchtliche Steuern und Abgaben zum gemeinen Stadtnutzen bezahlen müssen, fühlen sie sich dadurch übermäßig beschwert, zumal einige unter ihnen gerade erst ihre seit Jahren unbezahlten Außenstände in Gelnhausen und im Gericht Altenhaßlau haben versteuern müssen.
Ein Gesuch der Juden in der Grafschaft Königstein, sie auch dort [zum Kauf von Wehrtüchern] heranzuziehen, ist abgewiesen worden. Darauf entscheidet Graf Philipp Ludwig am 18. Juni, daß die Ortenberger Juden nur halb soviel zu den Wehrtüchern zahlen sollen wie die übrigen hanauischen Juden, vorausgesetzt, daß Graf Christoph von Königstein nicht seinerseits einen höheren Beitrag von ihnen fordert.
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Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
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„Klage der Juden zu Ortenberg über von ihnen verlangte Abgaben zum Kauf von Wehrtüchern“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5134_klage-der-juden-zu-ortenberg-ueber-von-ihnen-verlangte-abgaben-zum-kauf-von-wehrtuechern> (aufgerufen am 26.11.2025)
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