Forderungen des Frankfurter Juden Lew zur Sichel an Hans Seun zu Hanau und Rudolf Schmidt zu Roßdorf

HStAM Protokolle Nr. II Hanau A 2b Bd. 1  
Laufzeit / Datum
1578 Juli 29 - 1579 April 28
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Am 29. Juli lädt das Hofgericht Rottweil den Metzger Hans Seun aus Hanau und Rudolf Schmidt aus Roßdorf zum 16. September, weil der Frankfurter Jude Lew zur Sichel und seine Frau Gutgen Klage gegen sie erhoben haben.
Beim genannten Termin wird das Verfahren an das Hofgericht Hanau zurückverwiesen, das Lew am 26. Januar 1579 mit Erteilung von Geleit zum 10. Februar lädt. Am 30. Januar berichtet der Gerichtsbote, daß Lew die Ladung angenommen und ihn ohne Antwort fortgeschickt hat.
Am 6. Februar ersucht Lew Räte und Befehlhaber zu Hanau, ihm zu dem Geld zu verhelfen, das Rudolf Schmidt als Erbe seiner Schwiegermutter und Seun Gudle zur Flasche, die inzwischen Lews Frau ist, seit sechs Jahren schulden. Da er am genannten Prozeßtag Geschäfte halber nicht abkömmlich ist, hat er Lewe von Fauerbach mit seiner Vertretung betraut und ihm Vollmacht zur Schuldeneintreibung erteilt. Er erinnert daran, daß Cuntz Wilhelm zu Mittelbuchen seiner Fau ebenfalls seit sechs Jahren 10 fl. schuldet, und bittet, seinen Vertreter auch bei der Eintreibung dieser Forderung zu unterstützen Das Schreiben trägt eine hebr. Unterschrift und das aufgedrückte Verschlußsiegel des Ausst..
Am 10. Februar übergibt Lew von Fauerbach dem Gericht seine Vollmacht und Lews Supplik, erklärt jedoch, nicht befugt zu sein, sich auf Rechtfertigungen oder Erörterungen einzulassen, so daß der Prozeß auf den 23. Februar vertagt wird. An diesem Tag legt Lew von Fauerbach eine zweite, notariell beglaubigte Vollmacht der Kläger vom 11. Februar vor und erklärt, daß Schmidt Lew zur Sichel 27 fl., Seun aber 18 fl. schuldig ist. Da die Beklagten sich die Anerkennung der Prozeßvollmacht vorerst vorbehalten, wird ein neuer Termin zum 10. März anberaumt. Am 10. März erscheint Lew von Fauerbach wieder, doch wird trotz seines Protests das Verfahren auf den 31. des Monats vertagt, da die Beklagten die Vollmacht bemängeln. Am 31. März wird Lew von Fauerbach mitgeteilt, daß seine Vollmacht unzureichend und eine neue vorzulegen ist und daß gegen beide Schuldner in getrennten Verfahren prozessiert werden soll. Zu dem neu angesetzten Gerichtstag am 28. April erscheint als Vertreter des Klägers Mayer von Hochstadt, teilt mit, daß Lew am Erscheinen geschäftlich verhindert ist, und bittet um einen neuen Prozeßtermin. Die Beklagten fordern Einstellung des Verfahrens.

Weitere Angaben

1579 Februar 10 und 23, März 10 und 31, April 28; vgl. auch HStAM, 86 Hanauer Nachträge Nr. 25782

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Forderungen des Frankfurter Juden Lew zur Sichel an Hans Seun zu Hanau und Rudolf Schmidt zu Roßdorf“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5048_forderungen-des-frankfurter-juden-lew-zur-sichel-an-hans-seun-zu-hanau-und-rudolf-schmidt-zu-rossdorf> (aufgerufen am 25.11.2025)

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