Beschwerde der Windecker Metzger über die dortigen Juden

HStAM 86 Hanauer Nachträge Nr. 21431  
Laufzeit / Datum
1578 Mai 9 - 1579 Januar 3
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Am 9. Mai 1578 beschweren sich die Metzger zu Windecken beim Oberamtmann in Hanau über die Windecker Juden, weil diese sich nicht an das vor einigen Jahren ergangene gräfliche Gebot halten und selbst schlachten. Zwar zahlen sie den Metzgern jährlich 1 fl., damit diese für sie schlachten, und werden ausreichend mit Fleisch beliefert, kaufen aber trotzdem überall Vieh auf, lassen es auf dem Lande "ums halbtheil" mästen, schlachten es dort oder in ihren Häusern, bringen das Fleisch mit "karnvoll in die stadt" und verkaufen es unter der Hand, wobei die Stadt um das Wiegegeld kommt. Zudem geben die Juden den Leuten das Fleisch auf Borg, "damit sie hinder sie kommen".
Die Räte stellen fest, daß das Schlachtverbot den Viehhandel der Juden und damit verbundene etwaige Fleischverteuerungen unterbinden sollte. Kaufen jedoch die Juden auch weiterhin Vieh auf, können die Metzger von der Verpflichtung, für sie zu schlachten, entbunden werden. Allerdings entfällt dann die Zahlung der 30 fl., die die Juden von den Metzgern bisher dafür bekommen haben, daß ihr Vorsänger bei ihnen das zum Verkauf in die Frankfurter Judengasse bestimmte Vieh und Fleisch geschächtet und besehen hat.
Am 29. Dezember wenden sich die Metzger erneut an die Kanzlei und bitten um Aufhebung eines Verbots, das ihnen den Fleischverkauf an die Frankfurter Juden untersagt, da sie ihre Ware in Windecken nicht absetzen können und ihnen das Fleisch "oftmals verderben thut".
Während Räte und Befehlhaber auf den angeforderten Bericht des Windecker Kellers warten, stellen sie fest, daß die Juden dafür, daß sie den Metzgern das Vieh schächten, "den besten darm und zween fuß" als Entgelt erhalten und das Fleisch an die Juden zu Frankfurt und Windecken, das Vorderteil aber auf den Dörfern verkaufen.
Als der Windecker Keller am 3. Januar 1579 berichtet, daß die Metzger lediglich von einem allen Untertanen auf herrschaftliche Weisung verkündeten Verbot jeglichen Verkaufs nach Frankfurt betroffen sind, beschließen die Räte, daß die Metzger künftig von diesem Verbot ausgenommen sein sollen.

Weitere Angaben

Bl. 1-6a

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Beschwerde der Windecker Metzger über die dortigen Juden“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5032_beschwerde-der-windecker-metzger-ueber-die-dortigen-juden> (aufgerufen am 26.11.2025)

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