Forderungen der Frankfurt Jüdin Michla zum Paradies an Niclas Diel zu Hochstadt
Stückangaben
Regest
Am 5. März 1577 lädt das Hofgericht Rottweil Niclas Diel zu Hochstadt aufgrund einer Klage der Frankfurter Jüdin Michla zum Paradies zum 16. April, weist die Klage aber bei diesem Gerichtstermin an das Hofgericht Hanau zurück. Dieses lädt Michla daraufhin am 26. April mit Erteilung von Geleit zum 21. Mai.
Laut Bericht des Gerichtsboten vom 3. Mai verweigert Michla jedoch die Annahme der Ladung. Als sie am 21. Mai nicht vor dem Hofgericht erscheint, wird sie erneut zun 4. Juni geladen. Da Michla abermals fernbleibt, ergeht eine dritte Ladung zum 18. Juni, doch berichtet der Gerichtsbote am 7. Juni, daß Michla die Annahme der Ladung mit der Begründung verweigert hat, das Geld sei Diel in Frankfurt und nicht in Hanau geliehen worden und hätte bei der Kanzlei der Stadt Frankfurt und nicht in Hanau gezahlt und hinterlegt werden sollen.
In Michlas Abwesenheit spricht das Hofgericht Hanau Diel am 18. Juni frei und verurteilt Michla zur Übernahme aller Kosten.
Weitere Angaben
1577 Mai 21, Juni 4 und 18; vgl. auch HStAM, 86 Hanauer Nachträge Nr. 28610
Archivangaben
Altsignatur
Protokolle II Hanau A Nr. 2b Bd. 1
Arcinsys-ID
Archivkontext
Siehe auch
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Forderungen der Frankfurt Jüdin Michla zum Paradies an Niclas Diel zu Hochstadt“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4920_forderungen-der-frankfurt-juedin-michla-zum-paradies-an-niclas-diel-zu-hochstadt> (aufgerufen am 27.11.2025)
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