Die Frau des Windecker Juden Mardochai klagt gegen Rosen Hans zu Mittelbuchen und Adam Clost
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Regest
Die Frau des Windecker Juden Mardochai klagt vor dem Oberamtmann zu Hanau, daß ihr Rosen Hans zu Mittelbuchen von der bei der Abrechnung mit ihm vereinbarten ersten Rückzahlungsrate noch 1 fl. 18 Schilling und 6 Schilling Zinsen schuldet. Daraufhin wird der Beklagte aufgefordert, der Klägerin diese 2 fl. zu Jacobi und die letzte Rate zu Martini zu bezahlen.
Ferner klagt Mardochais Frau gegen Adam Clost, der ihr 20 fl. und dazu 3 fl. 8 Schilling 4 Batzen Botenlohn schuldet und ihr keinen Heller bezahlt hat, obwohl er für Wein etwa 80 fl. erlösen konnte. Clost muß bei angedrohter Turmstrafe versprechen, der Klägerin binnen acht Tagen 3 fl. 4 Batzen zu bezahlen und die von Pfingsten an zu verzinsende Hauptschuld von 20 fl. bis Martini abzutragen.
Weitere Angaben
1576-1577 Bl. 225
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Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
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„Die Frau des Windecker Juden Mardochai klagt gegen Rosen Hans zu Mittelbuchen und Adam Clost“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4861_die-frau-des-windecker-juden-mardochai-klagt-gegen-rosen-hans-zu-mittelbuchen-und-adam-clost> (aufgerufen am 25.11.2025)
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