Klage des Frankfurter Juden Schlam zum Engel gegen Leinhard Ulrich zu Bischofsheim
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Regest
Klage des Frankfurter Juden Schlam zum Engel gegen Leinhard Ulrich zu Bischofsheim
Am 19. Oktober 1574 unterrichtet das Hofgericht Rottweil Schultheiß und Gericht zu Bischofsheim davon, daß Leinhard Ulrich ebenda aufgrund einer Klage des Frankfurter Juden Schlam zum Engel geächtet worden ist.
Am 30. Oktober erteilt das Hofgericht Schlam zur Deckung seiner Forderung von 100 fl. die Anleitung auf Ulrichs Besitz.
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Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
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„Klage des Frankfurter Juden Schlam zum Engel gegen Leinhard Ulrich zu Bischofsheim“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4737_klage-des-frankfurter-juden-schlam-zum-engel-gegen-leinhard-ulrich-zu-bischofsheim> (aufgerufen am 26.11.2025)
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