Forderungen des Juden Joseph zu Windecken an Hans Metzger zu Rüdigheim

HStAM 86 Hanauer Nachträge Nr. 26773  
Laufzeit / Datum
1574 Juli 15 - 23
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Am 15.Juli 1574 berichtet der Jude Joseph zu Windecken Räten und Befehlhabern zu Hanau, daß Claus Schelflegel zu Hochstadt laut Eintrag im Judenschuldbuch 1563 von dem Windecker Juden Samson 37 fl. 6 Schilling geliehen hat. Joseph hat die Bezahlung dieser Schuld bereits vor einigen Jahren als Vormund von Samsons nachgelassenen Kindern im Namen seines Pflegesohnes von Hans Metzger zu Rüdigheim als Schwiegersohn des verstorbenen Schelflegel gefordert, ist bislang aber nicht bezahlt worden und bittet, Metzger zur Zahlung zu veranlassen. Am 23. Juli erklärt Metzger, daß sein Schwiegervater so viel Schulden bei Juden und Christen hinterlassen hat, daß seinerzeit mit Billigung der Obrigkeit etliche Güter der jüngeren Kinder veräußert werden mußten, die Peter Schelflegel zu Wachenbuchen mit dem Versprechen übernommen hat, die Gläubiger zufriedenzustellen. Metzger hat nicht nur nichts von seinem Schwiegervater geerbt, sondern wegen der für ihn bei Frankfurter Juden übernommenen Bürgschaften anderthalb Jahre im Gefängnis verbringen und schließlich an die 700 fl. zahlen müssen. Da das Erbe von Metzgers Frau ausschließlich von ihrer Mutter stammt, und weder sie noch Metzger selbst Joseph etwas schulden, bittet er, dessen Forderungen abzuweisen.

Weitere Angaben

Bl. 7-10

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Forderungen des Juden Joseph zu Windecken an Hans Metzger zu Rüdigheim“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4723_forderungen-des-juden-joseph-zu-windecken-an-hans-metzger-zu-ruedigheim> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/4723