Klage des Frankfurter Juden Israhel zum Engel gegen Peter Schellflegel zu Wachenbuchen

HStAM 255 Reichskammergericht Nr. I 101  
Laufzeit / Datum
1573 Juni 15 - 1574 Juni 16
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Am 15. Juni 1573 unterrichtet das Reichskammergericht Peter Schellflegel zu Wachenbuchen davon, daß der Frankfurter Jude Israhel zum Engel gegen ein am 10. März ergangenes, ihm aber erst am 1. Mai zugestelltes Urteil des Hofgerichts Rottweil Appellationsklage erhoben hat, und lädt Schellflegel zum 30. Oktober.
Am 26. Januar 1574 unterrichtet Israhel seinen Anwalt in Speyer davon, daß sein Bote, den er am 20. Dezember nach Rottweil geschickt hatte, um die Prozeßakten abfordern zu lassen, überfallen wurde und man ihm Geld und Briefe geraubt hat. Israhel hat sofort einen zweiten Boten nach Rottweil entsandt und beauftragt den Anwalt dafür zu sorgen, daß man ihm die unverschuldete Verzögerung nicht anlastet.
Am 8. Februar sagt ein Sekretär des Hofgerichts Israhel zu, ihm die verlangten Prozeßakten, die anderer Geschäfte wegen derzeit nicht abgeschrieben werden können, binnen zwei Monaten zustellen zu lassen.
Am 28. Februar erteilt Israhel seinem Anwalt in Speyer die nötigen Prozeßvollmachten.
Am 27. Mai bestätigt die Gerichtskanzlei zu Rottweil, daß Haym der Jüngere in Israhels Auftrag erneut die Übergabe der Prozeßakten gefordert und man ihm zugesichert hat, sie ihm binnen sechs Wochen zu liefern, da andere Geschäfte eine sofortige Abschrift unmöglich machen.
Das Prozeßprotokoll des Reichskammergerichts endet am 16. Juni 1574.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Klage des Frankfurter Juden Israhel zum Engel gegen Peter Schellflegel zu Wachenbuchen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4660_klage-des-frankfurter-juden-israhel-zum-engel-gegen-peter-schellflegel-zu-wachenbuchen> (aufgerufen am 25.11.2025)

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