Einlösung von Schutzbriefen bei der Kanzlei Hanau

HStAM 86 Hanauer Nachträge Nr. 28511  
Laufzeit / Datum
1573 Mai 13 - Juni 25
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Protokolleinträge

Regest

Gegen Zahlung von 2 Talern löst der Windecker Jude Joseph am 13. Mai 1573 seinen Schutzbrief bei der Kanzlei Hanau ein. Mardacheis Witwe aus Windecken erlegt für ihren vom 12. November 1572 datierten Schutzbrief ebensoviel, während Gottschalck von Windecken für seinen ebenso datierten Schutzbrief und Koscher von Marköbel für den ihm am 17. November 1572 erteilten Schutzbrief je 2 fl. entrichten. Die beiden Hochstädter Juden Abraham und Meyer lösen ihre am 17. November 1572 ausgestellten Schutzbriefe erst am 25. Juni mit je 2 Talern ein.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Einlösung von Schutzbriefen bei der Kanzlei Hanau“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4655_einloesung-von-schutzbriefen-bei-der-kanzlei-hanau> (aufgerufen am 27.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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