Forderungen des Frankfurter Juden Israel zum Engel an Bernhard Wilhelm zu Ginnheim
Stückangaben
Regest
Am 7. Oktober 1572 lädt das Hofgericht Rottweil aufgrund einer Klage des Frankfurter Juden Israel (Iserhel) zum Engel Bernhard Stadt [Bernhard Wilhelm, Schwiegersohn des Paulus Stadt] zu Ginnheim zum 9. Dezember, weist aber die Klage am 20. Januar 1573 an das Hofgericht Hanau zurück. Daraufhin laden die hanauischen Räte Kläger und Beklagten mit Erteilung von Geleit am 2. März zum 30. des Monats vor, doch läßt ihnen Israel am 13. März durch den Gerichtsboten ausrichten, daß man ihm schon mehrfach Geleit erteilt, es aber nicht gehalten hat. Als er zum gesetzten Termin nicht erscheint und erneut zum 19. Mai geladen wird, antwortet er am 21. April, daß ihm die Remission seiner Klage durch das Hofgericht Rottweil noch nicht förmlich mitgeteilt worden ist und er deshalb nicht erscheinen wird, zumal ihm die Kanzlei Hanau sowohl bei der Vollstreckung dreier vor dem hanauischen Gericht erlangter Urteile wie auch auf sein Gesuch vom 6. Januar um Unterstützung bei der Eintreibung seiner Forderungen jegliche Hilfe verweigert hat. Als Israel auch einem dritten Gerichtstermin fernbleibt, wird seine Klage am 23. Juni abgewiesen und er zur Übernahme der Kosten verurteilt.
Am 18. August übergibt Bernhard Wilhelm der Kanzlei Hanau eine Aufstellung seiner Forderungen, worauf Israel zum 31. August geladen wird, den Räten jedoch mitteilt, daß er weder zu erscheinen noch zu zahlen gedenkt, da er vor der hanauischen Kanzlei nicht gegen Wilhelm geklagt hat und deshalb auch nicht für die diesem entstandenen Kosten haftbar gemacht werden kann. Etwaige Forderungen an ihn soll Wilhelm in Frankfurt einklagen. Als Israel auch weiteren Ladungen zum 19. Oktober und 3. Dezember nicht folgt, wird er in Abwesenheit zur Übernahme der geltend gemachten und von der Kanzlei überprüften Kosten von 14 fl. 23 Schilling 4 Denar verurteilt.
Zur Begleichung dieser noch immer offenstehenden Summe aufgefordert, berufen sich die Frankfurter Juden Hayumb [zum Paradies] und Schlamb [zum Engel] am 17. August 1575 auf die bereits von ihrem Vater und Schwiegervater abgegebene Erklärung, werden jedoch von den hanauischen Räten entschieden angewiesen, binnen vierzehn Tagen zu zahlen.
Weitere Angaben
1573; vgl. auch HStAM, 86 Hanauer Nachträge Nr. 27402, Bl. 1-30
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Indizes
Personen
- Bernhard Wilhelm, Einwohner von Ginnheim
- Stadt, Paulus, Einwohner von Ginnheim
- Hayum (Hayumb) zum Paradies zu Frankfurt am Main, Sohn des Israel zum Engel, Bruder von Mosche, Michla und Mergym, Schwager des Schlam
- Israel, zum Engel zu Frankfurt am Main, Sohn des Simon Wolf, Bruder des David und Wenzel zur goldenen Scheuer und des Uriel Wolf, Vater des Hayumb und Mosche zum Paradies, der Michla und Mergym, Schwiegervater des Schlam zum Engel
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Forderungen des Frankfurter Juden Israel zum Engel an Bernhard Wilhelm zu Ginnheim“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4610_forderungen-des-frankfurter-juden-israel-zum-engel-an-bernhard-wilhelm-zu-ginnheim> (aufgerufen am 27.11.2025)
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