Falschmünzerprozeß zu Marburg
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Der der Alchimisterei und Falschmünzerei verdächtigte Pitzhen von der Damm-Mühle bestreitet bei Verhören in Kassel am 7. und 27. Dezember 1571 die Aussagen des Juden Haium und erklärt, daß er weder diesen noch einen anderen Juden kennt.
Am 9. April 1572 sagt der Mitangeklagte Albrecht Lose vor der Kanzlei Marburg, daß ein Jude von Dernbach an der Falschmünzerei beteiligt war.
Am 10. April bekennt der Angeklagte Herbstheinz zu Marburg, daß der Jude [Haium] mit Curt Leuffer die Einwechslung von Weißgeld vereinbart und Leuffer ihm daraufhin 9 Goldstücke mit 11 bösen Königstalern gebracht und dafür 20 fl. an Pfennigen bekommen hat. Laut Absprache sollte Leuffer noch 80 weitere Stücke liefern, worauf Haium und sein Bruder Wolf Leuffer 50 fl. an guter Münze nach Arnshain gebracht, bei ihm übernachtet und mit ihm gezecht haben. Leuffer hat ihnen im Gegenzug 50 harte Königstaler gegeben. Auf der Damm-Mühle hat einer der Juden bei Pitzhen und Leuffer 6 Kreuzpfennige gegen 12 fl. eingewechselt.
Auf diese Aussage hin befragt entgegnet der Jude Wolf, daß man ihn lediglich wegen der unwissentlich erfolgten Umgehung des Zolls zu Wallersdorf inhaftiert hat und er von der Falschmünzerei nichts weiß.
Trotzdem wird er beschuldigt, Lose zur Falschmünzerei angestiftet und zusammen mit seinem Bruder Haium beim Uhrmacher zu Lauterbach falsche Stempel bestellt zu haben.
Der ebenfalls inhaftierte Haium erklärt auf die Anschuldigung, in den Niederlanden schlechte Münzen geholt und in Umlauf gebracht zu haben, daß er das Geld für andere und auch nur von mit dem Münzrecht ausgestatteten Stellen geholt hat. Im peinlichen Verhör wiederholt er lediglich seine früher vor dem Rentmeister zu Alsfeld und vor der Kanzlei Marburg gemachten Aussagen und bekennt nur, daß er mit Leuffer "wechsel getrieben", seine Hand aber sofort von ihm abgezogen hat, als er "den falsch erfahren".
Wolf bekennt sich nur des Zollvergehens schuldig und verweist darauf, daß man ihn trotz der Bestimmung, wonach ein Jude, der den Zoll umgeht, Leib und Gut verwirkt, wegen dieses Delikts und um eines Albus willen doch nicht gut mit dem Tode bestrafen kann.
Nachdem das Verfahren in der Zollangelegenheit zuvor abgeschlossen wurde, wird am 5. Juni gegen Herbstheinz, Haium und Wolf weiter wegen Falschmünzerei ermittelt, ohne daß sich neue Gesichtspunkte ergeben.
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Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
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„Falschmünzerprozeß zu Marburg“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4582_falschmuenzerprozess-zu-marburg> (aufgerufen am 25.11.2025)
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