Aufnahme des Juden Symon und seiner Frau Rechlen in Windecken

HStAM 86 Nr. 25898  
Laufzeit / Datum
1571 Januar 12 - 18
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Am 18. Januar bedankt sich der Jude Joseph zu Windecken für den ihm und seinem Pflegesohn Samuel auf ihre Bitte um Zuzugsgenehmigung für Samuels Vetter Symon (Schimmen) von Rückingen erteilten günstigen Bescheid und ersucht, da Symon bereit ist, ein vom 12. Januar datiertes Zeugnis seiner bisherigen Schutzherren, der Ganerben von Rückingen, über seinen guten Leumund und die bewilligte Abzugserlaubnis vorzulegen und das Einzugsgeld von 20 Talern zu bezahlen, um die Ausstellung des Schutzbriefes.
Darauf bekunden die hanauischen Vormünder am 22. Januar, daß sie Symon und seine Frau Rechlen nebst ihrem Gesinde gegen eine jährlich zu Martini zu zahlende Bede von 8 fl. auf drei Jahre in Windecken aufgenommen haben. Es folgen die üblichen Schutzbestimmungen.

Weitere Angaben

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Aufnahme des Juden Symon und seiner Frau Rechlen in Windecken“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4532_aufnahme-des-juden-symon-und-seiner-frau-rechlen-in-windecken> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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