Forderungen der Frankfurter Juden Abraham und Haium an den Nachlaß von Rosen Hans zu Mittelbuchen
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Regest
Am 1. August 1570 erteilt das Hofgericht Rottweil den Frankfurter Juden Abraham und Haium zum Paradies die Anleitung auf den Nachlaß von Rosen Hans zu Mittelbuchen, gewährt aber auf Ansuchen der hanauischen Kanzlei vom 24. Oktober eine Einspruchsfrist bis zum 12. Dezember und beschließt, nachdem diese am 6. Februar 1571 verlängert wurde, am 3. April eine nochmalige Anhörung. Am 26. Februar 1572 erteilt das Hofgericht Abraham und Haium abermals die Anleitung, benennt aber, nachdem die hanauische Vormundschaftsregierung Einspruch erhoben hat, den Parteien am 6. Mai den 8. Juli als Anhörungstermin.
Am 10. März 1573 erklärt das Hofgericht alle weiteren Einwendungen der hanauischen Vormünder gegen die Abraham und Haium erteilte Anleitung für rechtsunwirksam, sofern sie nicht spätestens zum 5. Mai begründet werden. Diese Entscheidung wird mit gleichzeitiger Verlängerung der Einspruchsfrist bis zum 26. Mai am 31. März erneuert.
Weitere Angaben
Bl. 13-20
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Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Forderungen der Frankfurter Juden Abraham und Haium an den Nachlaß von Rosen Hans zu Mittelbuchen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4502_forderungen-der-frankfurter-juden-abraham-und-haium-an-den-nachlass-von-rosen-hans-zu-mittelbuchen> (aufgerufen am 25.11.2025)
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