Eröffnung des Prozesses gegen den Frankfurter Juden Joseph zum goldenen Schwan
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Regest
Am 21. Februar 1570 verkündet der Rat der Stadt Frankfurt, daß er gewillt ist, den auf Ansuchen der Gläubiger immer wieder vertagten peinlichen Prozeß gegen den seit langem als Fälscher verhafteten Juden Joseph zum goldenen Schwan am 17. April zu eröffnen. Zwar hat Joseph mit Zahlungsversprechen immer wieder Aufschub erreicht, aber da er bis auf wenige "und doch ansehnlicher posten" seine Zusagen nicht halten konnte, fürchtet die Stadt, bei weiterer Prozeßverzögerung haftbar gemacht zu werden, sollte Joseph aus dem Gefängnis entweichen oder in demselben sterben.
Am 25. Februar fordert die Stadt Landgraf Wilhelm von Hessen auf, etwaige Ansprüche an Joseph rechtzeitig geltend zu machen, doch dieser antwortet am 29. März, daß er es der Stadt überläßt, Joseph für die eingestandene Fälschung einer landgräflichen Obligation über 12 400 Taler angemessen zu bestrafen, und keine Klage erheben will.
Weitere Angaben
Bl. 114, 117-121
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Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
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„Eröffnung des Prozesses gegen den Frankfurter Juden Joseph zum goldenen Schwan“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4483_eroeffnung-des-prozesses-gegen-den-frankfurter-juden-joseph-zum-goldenen-schwan> (aufgerufen am 26.11.2025)
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