Die Kanzlei Hanau erstellt ein Verzeichnis der Juden, die neue Schutzbriefe erwerben müssen

HStAM 86 Hanauer Nachträge Nr. 26180  
Laufzeit / Datum
1569 Dezember 17
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Kanzleiniederschrift

Regest

In Windecken ist der auf drei Jahre befristete Schutz von Mardocheus, Hirtz von Reidbach und Gottschalck abgelaufen. In Assenheim "haben die juden noch keine [Schutzbriefe] entpfangen". Der für drei Jahre gültige Schutzbrief des Koscher zu Marköbel ist seit Martini 1569 außer Kraft. Zur gleichen Zeit war auch der dreijährige Schutz von Saul und Lew zu Ostheim abgelaufen. Für Nauheim und Hanau wurden keine Schutzbriefe ausgegeben. Der dreijährige Schutz von Abraham und Meyer zu Hochstadt endete bereits zu Martini 1568. Der Glaser Gumprecht zu Kesselstadt hat noch keinen Schutzbrief. Mit Ausnahme von Lewes Sohn Joseph, der erst zu Martini 1572 den Schutz erneuern muß, brauchen alle Münzenberger Juden, daß heißt Judman, Salmon, Isac, Meyer, Jacob, Lew, Schieman und David zu Martini 1571 neue Schutzbriefe. Hayumb zu Rumpenheim soll zu Martini 1569 einen neuen Schutzbrief empfangen haben. Mosche zu Ortenberg soll seinen Schutz zu Martini 1572 verlängern lassen.

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Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

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„Die Kanzlei Hanau erstellt ein Verzeichnis der Juden, die neue Schutzbriefe erwerben müssen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4466_die-kanzlei-hanau-erstellt-ein-verzeichnis-der-juden-die-neue-schutzbriefe-erwerben-muessen> (aufgerufen am 26.11.2025)

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