Forderungen des Frankfurter Juden Abraham an Rosen Hans und Valentin Schöffer zu Mittelbuchen
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Regest
Am 22. Mai 1569 verwendet sich der Rat der Stadt Frankfurt bei Räten und Befehlhabern zu Hanau für den Frankfurter Juden Abraham zum Paradies, der in seiner mitübersandten Supplik geltend macht, daß ihm Rosen Hans zu Mittelbuchen laut Eintrag im Frankfurter Schöffen- und Konfeßbuch 23 fl. schuldete, die nach Rosens plötzlichem Tod dessen Stiefvater Valentin Schöffer zu bezahlen versprochen hat. Inzwischen verweigert Schöffer aber die Bezahlung mit dem Vorgehen, daß Rosens Nachlaß von der Herrschaft Hanau mit Arrest belegt und ihm selbst Abrahams Bezahlung untersagt worden ist.
Darauf bestätigen Räte und Befehlhaber dem Rat der Stadt Frankfurt am 1. Juni, daß der Besitz von Rosen Hans seiner Missetaten wegen von der Herrschaft Hanau eingezogen wurde. Da Abraham sein Geld ohne Kenntnis der hanauischen Obrigkeit und zu überhöhten Zinsen verliehen hat, kann ihm nicht zur Bezahlung verholfen werden, zumal die Zahlungsfrist für die eingeklagte Schuld noch gar nicht abgelaufen ist. Sollte nach Abschluß aller gegen Rosen Hans sonst laufenden Verfahren noch etwas von seinem Besitz übrig sein, steht Abraham der Rechtsweg zur Einklagung seiner Forderungen offen.
Weitere Angaben
Bl. 11-12
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Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Forderungen des Frankfurter Juden Abraham an Rosen Hans und Valentin Schöffer zu Mittelbuchen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4413_forderungen-des-frankfurter-juden-abraham-an-rosen-hans-und-valentin-schoeffer-zu-mittelbuchen> (aufgerufen am 25.11.2025)
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