Befragung zu Ungeld- und Schirngeldzahlungen der Juden zu Münzenberg
Stückangaben
Regest
Aufgrund von Klagen der Münzenberger Mitherren von Räten und Befehlhabern zu Hanau nach ihren Ungeld- und Schirngeldzahlungen befragt, berichten die Juden zu Münzenberg, daß sie kein Ungeld zahlen, weil sie keinen Weinhandel treiben, sondern Wein nur zum Eigenverbrauch und zur Bewirtung gelegentlicher Gäste lagern. Auch Schirngeld geben sie nicht, weil keiner von ihnen gewerbsmäßiger Metzger ist. Da es aber in Münzenberg keinen Metzger gibt, sind sie gezwungen, für den eigenen Bedarf zu schlachten. Als Leb vor einiger Zeit einige Ochsen hat auswärts schlachten lassen, ist er bestraft worden, weil er nicht in Münzenberg geschlachtet und das nicht benötigte Fleisch an die Bürger abgegeben hat. Bislang ist aus diesen Schlachtungen, die von den Bürgern bei Bedarf oft sogar erbeten werden, kein Ärgernis entstanden.
Ausfertigung
Papier, Präsentatum Münzenberg, den 2. Dezember 1568
Archivangaben
Altsignatur
81 Regierung Hanau D 1, Nr. 78/6
Arcinsys-ID
Archivkontext
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Befragung zu Ungeld- und Schirngeldzahlungen der Juden zu Münzenberg“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4391_befragung-zu-ungeld-und-schirngeldzahlungen-der-juden-zu-muenzenberg> (aufgerufen am 25.11.2025)
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