Rechtmäßigkeit der von dem Frankfurter Juden David zur goldenen Scheuer vorgelegten Schuldverschreibung
Stückangaben
Regest-Typ
Dorsalvermerk auf einem Geleitgesuch Davids vom 9. Januar 1568
Regest
Räte und Befehlhaber zu Hanau stellen fest, daß die von dem Frankfurter Juden David zur goldenen Scheuer vorgelegte, am 6. Januar 1567 von Hans Schelnflegel zu Kilianstädten ausgestellte Schuldverschreibung den hanauischen Verordnungen zuwider geschlossen wurde.
Weitere Angaben
Bl. 14v
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Indizes
Personen
- David, zur goldenen Scheuer zu Frankfurt am Main, später zu Diedenbergen, Sohn des Simon Wolf, Bruder des Wenzel zur goldenen Scheuer, des Israel zum Engel und des Uriel Wolf, verheiratet mit Haims Tochter Freidle, Schwiegervater des Joseph und Simon zur goldenen Scheuer und des Beifuß zur Waage
- Schelnflegel, Hans, Einwohner von Kilianstädten
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Rechtmäßigkeit der von dem Frankfurter Juden David zur goldenen Scheuer vorgelegten Schuldverschreibung“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4346_rechtmaessigkeit-der-von-dem-frankfurter-juden-david-zur-goldenen-scheuer-vorgelegten-schuldverschreibung> (aufgerufen am 25.11.2025)
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