Klage des Amtmanns zu Staden gegen den Juden Joseph aus Assenheim zu Windecken und seine Erben
Stückangaben
Regest
Am 15. April 1567 berichtet der Amtmann zu Staden Räten und Befehlhabern zu Hanau, daß sein verstorbener Schwiegersohn, der gewesene Keller zu Hungen, um den 19. Mai 1566 herum bei dem Juden Joseph zu Assenheim für 120 Taler 5 1/2 Fuder Wein zu einem Fuderpreis von 32 fl. gekauft hat. Da sich jedoch nach dem Verkauf herausgestellt hat, daß der Wein zuvor schon mit Arrest belegt war, fordert er im Namen seiner Tochter Ersatz für den erlittenen Schaden von über 100 fl.
Joseph weist den Vorwurf, gepfändeten Wein verkauft zu haben, am 3. Juni zurück und erklärt, daß der verstorbene Keller nie eine entsprechende Beschuldigung erhoben hat, obwohl Joseph nach dem Weinhandel noch ein halbes Jahr in Assenheim war, ehe er nach Windecken gezogen ist. Der Keller hat vielmehr nach Belieben von dem Wein verkauft und auch von anderen Assenheimer Bürgern Wein hinzugekauft. Joseph hätte seinerseits Grund zur Klage, weil am Kaufpreis, den er sich zum Teil wiederum in Wein bezahlen lassen mußte, noch 7 fl. fehlen.
Am 12. Januar 1568 erneuert der Amtmann seine Klage und verlangt, daß Joseph Schadensersatz leistet oder die in der beim Reichskammergericht anhängigen Klage geforderte Kaution stellt.
Dazu erklärt Joseph am 5. Februar, daß es ihm nicht gelungen ist, die verlangte Bürgschaft für die Kaution zu erhalten und sein Vorschlag, die Kaution "iuratoriam" zu leisten, vom Reichskammergericht nicht beantwortet wurde.
Der Amtmann, der gehört hat, daß Joseph an der Pest gestorben ist, wiederholt seine Klage am 11. Juli, doch weist Josephs Witwe seine Forderung mit der Begründung zurück, daß der Keller, der in Assenheim gut bekannt war, den Wein nie gekauft und bis auf 5 fl. bezahlt hätte, wäre er gepfändet gewesen. Auch hätte er von Joseph nicht den Schlüssel zum Weinkeller bekommen und in aller Offenheit daraus verkaufen können, bestünde die Klage zu Recht.
Am 12. Juli 1569 sagt der Assenheimer Zentgraf vor der Kanzlei unter Eid aus, daß der strittige Weinkauf um Pfingsten 1566 erfolgt ist, die Pfändung von Josephs gesamtem Besitz jedoch schon am 5. März des gleichen Jahres öffentlich verkündet wurde. Er behauptet, daß der Keller von dieser Pfändung gewußt hat.
Am 3. Dezember berichtet der isenburgische Keller zu Assenheim, daß Joseph gegen ein von der solmsischen Kanzlei in einem Streit zwischen ihm und dem Assenheimer Bürger Jörg Arnold [gen. Bender] gefälltes Urteil an das Reichskammergericht appelliert und Arnold wegen dieser Appellation die Stellung einer Kaution verlangt hat. Als Joseph dies verweigerte, ist ihm von den solmsischen und isenburgischen Beamten sein gesamter Besitz gepfändet worden. Die hanauischen Beamten haben bei dieser Pfändung nicht mitgewirkt. Der Wein wurde nach der Pfändung verkauft, so daß Arnold jetzt zu Recht die Erstattung von 145 fl. 18 Schilling 1 Denar verlangen kann, die der Hungener Keller beim Weiterverkauf des Weins erzielt hat. Der solmsische Keller bestätigt diesen Bericht am 22. Januar 1570.
Dagegen erklärt der hanauische Keller zu Assenheim am 18. Mai, daß der Wein noch nicht gepfändet war, als er verkauft wurde. Nachdem die Witwe des Hungener Kellers den Rentmeister zu Friedberg geheiratet hat, läßt dieser am 20. November durch den Burggrafen der Hanauer Kanzlei eine Supplik mit der Bitte, seiner Frau zu ihrem Recht zu verhelfen, überschicken. Darauf antworten die hanauischen Räte am 5. Dezember, daß die Untersuchungen klar ergeben haben, daß der Wein beim Verkauf nicht gepfändet war, mithin die Klage abzuweisen ist. Zugleich protestieren sie dagegen, daß der Rentmeister Außenstände von Josephs Witwe Rechle und seinem Erben Lew zu Ostheim in Friedberg hat mit Arrest belegen lassen.
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Indizes
Personen
- Bender gen. Hamel gen. Arnold, Jörg, Einwohner von Assenheim
- Joseph, zu Assenheim, seit 1566 in Windecken, Bruder des Heyum, verheiratet mit Rachel, Vater des Michel und Lewe zu Ostheim
- Löw (Lew), aus Assenheim, später in Ostheim und Windecken, Sohn des Joseph zu Assenheim und der Rachel, verheiratet mit Güttle, Vater des Michel zu Natorp und Bornich
- Rachel (Rechle), zu Windecken, verheiratet mit Joseph aus Assenheim, Mutter von Lew zu Ostheim und Michel
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Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
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„Klage des Amtmanns zu Staden gegen den Juden Joseph aus Assenheim zu Windecken und seine Erben“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4246_klage-des-amtmanns-zu-staden-gegen-den-juden-joseph-aus-assenheim-zu-windecken-und-seine-erben> (aufgerufen am 25.11.2025)
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