Klage der Windecker Juden über die Höhe ihres Schutzgeldes

HStAM Protokolle Nr. II Hanau A 2c Bd. 2  
Laufzeit / Datum
1566 August 9 - 13
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Am 9. August 1566 vermerkt die Kanzlei Hanau, daß nur die Windecker Juden Joseph, Gottschalck und Mardocheus ihre Schutzbriefe und Reverse eingelöst haben. Gomprecht, Seckels Sohn Heiumb, Hirtz von Reidbach [Raitbach ?], Hirtz von Heidelbergs zur Zeit abwesende Witwe, Heiumbs Sohn Gumpel, der Schulklopfer Joseph und David Färber haben die Einlösung verweigert, weil ihnen das Schutzgeld von 8 fl. anderer Belastungen wegen zu hoch schien. Trotz der Aufforderung, zunächst zu zahlen und ihre Bedenken später geltend zu machen, haben sie "halßstarriglichen" auf ihrer Weigerung beharrt. Am 13. August wenden sich die Juden an Gräfin Helene von Hanau und erklären, daß sie, da sie "sehr arm seindt" und Stadt und Herrschaft noch weitere Abgaben zahlen müssen, die neuerdings geforderte hohe Bede von 8 fl. nicht aufbringen können. Sie bitten um eine Herabsetzung des Schutzgeldes oder um eine Stundung der Zahlung bis zu einer endgültigen Entscheidung der hanauischen Vormünder.
Räte und Befehlhaber teilen daraufhin den Juden mit, daß es bei der festgesetzten Zahlung bleiben muß und sie ihre Schutzbriefe und Reverse einzulösen haben. Sollten sie später aufgrund ihrer Supplik bei den hanauischen Vormündern "etwas gnadt" erlangen, wie es ihnen die Räte "woll gönnen", soll die veränderte Bede auf den einzelnen Schutzbriefen eingetragen und ihre Zahlung ihnen angerechnet werden.

Weitere Angaben

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Klage der Windecker Juden über die Höhe ihres Schutzgeldes“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4170_klage-der-windecker-juden-ueber-die-hoehe-ihres-schutzgeldes> (aufgerufen am 26.11.2025)

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