Klage der Windecker Juden über die Höhe ihres Schutzgeldes
Stückangaben
Regest
Am 9. August 1566 vermerkt die Kanzlei Hanau, daß nur die Windecker Juden Joseph, Gottschalck und Mardocheus ihre Schutzbriefe und Reverse eingelöst haben. Gomprecht, Seckels Sohn Heiumb, Hirtz von Reidbach [Raitbach ?], Hirtz von Heidelbergs zur Zeit abwesende Witwe, Heiumbs Sohn Gumpel, der Schulklopfer Joseph und David Färber haben die Einlösung verweigert, weil ihnen das Schutzgeld von 8 fl. anderer Belastungen wegen zu hoch schien. Trotz der Aufforderung, zunächst zu zahlen und ihre Bedenken später geltend zu machen, haben sie "halßstarriglichen" auf ihrer Weigerung beharrt. Am 13. August wenden sich die Juden an Gräfin Helene von Hanau und erklären, daß sie, da sie "sehr arm seindt" und Stadt und Herrschaft noch weitere Abgaben zahlen müssen, die neuerdings geforderte hohe Bede von 8 fl. nicht aufbringen können. Sie bitten um eine Herabsetzung des Schutzgeldes oder um eine Stundung der Zahlung bis zu einer endgültigen Entscheidung der hanauischen Vormünder.
Räte und Befehlhaber teilen daraufhin den Juden mit, daß es bei der festgesetzten Zahlung bleiben muß und sie ihre Schutzbriefe und Reverse einzulösen haben. Sollten sie später aufgrund ihrer Supplik bei den hanauischen Vormündern "etwas gnadt" erlangen, wie es ihnen die Räte "woll gönnen", soll die veränderte Bede auf den einzelnen Schutzbriefen eingetragen und ihre Zahlung ihnen angerechnet werden.
Weitere Angaben
1566 Bl. 124v; vgl. auch HStAM, 86 Hanauer Nachträge Nr. 25925
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Indizes
Personen
- Hanau-Münzenberg, Helene von, Gräfin
- Joseph, aus Schleusingen, später in Northeim und Windecken, verheiratet mit 1. der Tochter des Martogiaß von Schleusingen, 2. Guda, Vater der Färberin Bela und der Fromuth
- Joseph, zu Windecken, Schulklopfer
- Gottschalk (Gottschalck), Schulklopfer zu Windecken, Abzug 1575, Schwiegervater des Susmann
- Mardochai (Mardocheus), aus Schleusingen, zeitweise in Northeim, später in Windecken, Schwiegervater des Joseph aus Schleusingen
- Gumprecht (Gomprecht), zu Windecken, Sohn des Ascher und der Brentle, Bruder von Frommeth, Joseph und Simon, verheiratet mit Meirs Tochter Kele
- Gumprecht (Gumpel), zu Windecken, Sohn des Hayum, verheiratet mit Rechla
- Hayum (Haiumb), zu Windecken, Vater des Gumpel
- Hayum (Haiumb) Sacka gen. Post, zu Windecken, Sohn des Secklin, verheiratet mit Schönle, Vater des Meyer zu Guntersblum, Schwiegervater des Anselm zu Rüsselsheim
- Isaac (Seckel), der Alte zu Windecken, Vater von David und Heyum
- Hirsch (Hirtz), aus Heidelberg zu Windecken, verheiratet mit Schönle
- Hirsch (Hirtz), aus Raitbach zu Windecken, Lehrer, verheiratet mit der Färberin Bele, Vater des Jecoff
- David, zu Windecken, Färber und Totengräber
Orte
Sachbegriffe
Siehe auch
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Klage der Windecker Juden über die Höhe ihres Schutzgeldes“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4170_klage-der-windecker-juden-ueber-die-hoehe-ihres-schutzgeldes> (aufgerufen am 26.11.2025)
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