Irrungen über die Bereitstellung von Wein für den Juden Israhel zum Engel zu Frankfurt

HStAM Protokolle Nr. II Hanau B 1 Bd. 3  
Laufzeit / Datum
1566 April 5
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Protokolleintrag

Regest

Der Wirt zu Hochstadt verlangt vor der Kanzlei Hanau die Bezahlung von 9 fl. 6 Albus 1 Denar für Zehrung und sonstige Kosten, die ihm bei der Bereitstellung von etwa 10 Fudern Wein für den Juden Israhel zum Engel zu Frankfurt erwachsen sind. Israhel hat ihn an Hans Bender verwiesen, der zugesagt hatte, den Wein für 1 Taler zu liefern. Bender erklärt, daß er auf Israhels Geheiß zusammen mit den beiden Juden Seligman und Zalels Sohn von Hanau Leute angeworben und die Kost für sie beim Wirt zu Hochstadt bestellt hat. Er wird verurteilt, den Wirt zu bezahlen und sich wegen seiner Forderungen an Israhel an das hanauische Landgericht zu wenden.

Weitere Angaben

1566-1567 Bl. 349v-350r

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Irrungen über die Bereitstellung von Wein für den Juden Israhel zum Engel zu Frankfurt“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4153_irrungen-ueber-die-bereitstellung-von-wein-fuer-den-juden-israhel-zum-engel-zu-frankfurt> (aufgerufen am 27.11.2025)

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