Mehrere Juden lösen ihre von Martini 1565 bis Martini 1568 gültigen Schutzbriefe bei der Kanzlei Hanau ein

HStAM 86 Hanauer Nachträge Nr. 28527  
Laufzeit / Datum
1566 März 29 - 1567 Januar 28
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Kanzleiniederschrift

Regest

Am 29. März 1566 lösen folgende Juden ihre von Martini 1565 bis Martini 1568 gültigen Schutzbriefe bei der Kanzlei Hanau ein: Abraham und Meyer zu Hochstadt, Gumprecht und Mosche zu Kesselstadt und Haiumb zu Rumpenheim, der Sohn des Salathiel zu Hanau.
Auf die von den Juden vorgebrachte Beschwerde, daß schon Kleinbeträge von 1 oder 1 1/2 fl., die sie an die Untertanen ausleihen oder auf dem Kerbholz vermerken, bei der Kanzlei angezeigt werden sollen, entscheiden die Räte am gleichen Tag, daß die Anzeigepflicht erst ab 5 fl. beginnen soll.
Die Juden Saul, Lew und Jeckoff zu Ostheim sowie Koscher zu Marköbel1#Vgl. dazu a.d. Reverse des Koscher über erhaltenen Schutz aus den Jahren 1566, 1569 und 1572 in: 86 Hanauer Nachträge Nr. 30151., für die ebenfalls Schutzbriefe bereitliegen, lösen diese erst am 28. Januar 1567 ein, Jeckoff ausgenommen, der daraufhin aufgefordert wird, sich binnen acht Tagen zu erklären.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Mehrere Juden lösen ihre von Martini 1565 bis Martini 1568 gültigen Schutzbriefe bei der Kanzlei Hanau ein“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4152_mehrere-juden-loesen-ihre-von-martini-1565-bis-martini-1568-gueltigen-schutzbriefe-bei-der-kanzlei-hanau-ein> (aufgerufen am 26.11.2025)

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