Irrungen zwischen Hans Wentzels Witwe Anna von Hochstadt und dem Frankfurter Juden David zur goldenen Scheuer

HStAM Protokolle Nr. II Hanau A 2c Bd. 2  
Laufzeit / Datum
1566 Februar 5
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Protokolleintrag

Regest

Vor der Kanzlei Hanau erklärt Hans Wentzels Witwe Anna von Hochstadt, daß der Jude David zur goldenen Scheuer zu Frankfurt im Haus des Stadtschreibers gesagt hat, daß das Geld, das ihr Mann erhalten hat, ihm laut Eintrag im Bürgermeisterbuch von dem Hauptmann Cunz von Westhofen geliehen wurde und er, wenn es anders wäre, sowohl auf diese Forderung wie auch auf die etwa 4000 fl. Außenstände in der Grafschaft Hanau verzichten wollte.
David bestreitet, etwas Derartiges gesagt zu haben, und behauptet seinerseits, daß die Witwe sich beim Abschluß des Vertrages vor dem Frankfurter Bürgermeister beklagt hat, die Herrschaft Hanau habe sie zu diesem Vertrag gezwungen. Darauf hat der Bürgermeister David angewiesen, die Witwe nicht in Hanau zu verklagen.
Da die Witwe Davids Aussage zurückweist, wird beschlossen, den Stadtschreiber als Zeugen zu vernehmen und an den Frankfurter Bürgermeister zu schreiben. Wessen Aussage sich dann als falsch erweist, der soll bestraft werden.

Weitere Angaben

1566 Bl. 25r

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Irrungen zwischen Hans Wentzels Witwe Anna von Hochstadt und dem Frankfurter Juden David zur goldenen Scheuer“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4147_irrungen-zwischen-hans-wentzels-witwe-anna-von-hochstadt-und-dem-frankfurter-juden-david-zur-goldenen-scheuer> (aufgerufen am 26.11.2025)

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