Forderungen der Frankfurter Juden Israhel zum Engel und David zur goldenen Scheuer an hanauische Untertanen

HStAM Protokolle Nr. II Hanau A 2b Bd. 1  
Laufzeit / Datum
1564 Oktober 24 - November 14
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Am 24. Oktober 1564 soll vor der Kanzlei Hanau aufgrund der Klagen des Frankfurter Juden Israhel zum Engel gegen Fehers Peters Hans und die Witwen von Ludwig Bender und Peter Fischer [zu Hochstadt] verhandelt werden sowie gegen die von dem Frankfurter Juden David zur goldenen Scheuer beklagten Kinder des Cunz Winter zu Wachenbuchen, gegen die der Prozeß am 6. November fortgesetzt werden soll.
Am 13. November ist erneut eine Verhandlung gegen Winters Kinder angesetzt. Außerdem sind folgende Schuldner des David zur goldenen Scheuer geladen: Hans Kemps Witwe von Kilianstädten, Amalia, die Witwe des Pfarrers Johann Emmel von Mittelbuchen, Eygel Clesens Witwe aus Wachenbuchen, die inzwischen Hans Porter geheiratet hat, dazu aus Hochstadt die Witwen von Peter Heck und Peter Fischer, Hans Göttingen, Hans Wenzels Frau Bergeine und die Vormünder von Bechtold Fischers Kindern sowie aus Seckbach Jost Philipps Frau gen. Basel Elsa, der Zentgraf und Johann Kappes und aus Bischofsheim Velten Beckers Witwe oder Sohn sowie der Vormund von Ruhln Hens Kindern.
Dieser Gerichtstag wird jedoch ebenso wie das für den 14. November anberaumte gütliche Verhör Israhels zum Engel "sterbenß halber" ausgesetzt.

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Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Forderungen der Frankfurter Juden Israhel zum Engel und David zur goldenen Scheuer an hanauische Untertanen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4058_forderungen-der-frankfurter-juden-israhel-zum-engel-und-david-zur-goldenen-scheuer-an-hanauische-untertanen> (aufgerufen am 26.11.2025)

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