Abforderungen der von Frankfurter Juden in Rottweil anhängig gemachten Klagen gegen hanauische Untertanen

HStAM 86 Hanauer Nachträge Nr. 25783  
Laufzeit / Datum
1564 Oktober 16 - 24
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Nachdem verschiedene hanauische Untertanen aufgrund von Klagen Frankfurter Juden zum 24. Oktober 1564 vor das Hofgericht Rottweil geladen wurden, beauftragt die hanauische Kanzlei den für sie tätigen Hofgerichtsprokurator mit der Abforderung folgender Prozesse:
Israhel zum Engel gegen Peter Hochumer zu Bockenheim, David zur goldenen Scheuer gegen Hans Wenzels Witwe Bergeine zu Hochstadt, Hans Kemps Frau Margarethe zu Kilianstädten und Ulrich Scheid zu Seckbach sowie Abraham und Cay zum Paradies gegen Michel Fischers Witwe zu Nidda. Außerdem soll der Prokurator dafür sorgen, daß die Israhel zum Engel erteilte Anleitung auf den von den Kindern Margarethe und Cunz übernommenen Nachlaß des Hans Wissemar und seiner Mutter Krein zu Dörnigheim außer Kraft gesetzt wird.
Der Prokurator antwortet am 24. Oktober, daß er die Remission der genannten Verfahren betreiben wird, sobald das Gericht seine wegen der "sterbenden leuffen" unterbrochene Arbeit wieder aufnimmt. Zugleich überschickt er seine Abrechnung über die ihm bislang in dieser Sache entstandenen Kosten.

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Abforderungen der von Frankfurter Juden in Rottweil anhängig gemachten Klagen gegen hanauische Untertanen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4055_abforderungen-der-von-frankfurter-juden-in-rottweil-anhaengig-gemachten-klagen-gegen-hanauische-untertanen> (aufgerufen am 25.11.2025)

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