Inhaftierung und Entlassung des Juden Joseph zu Assenheim in Windecken

HStAM 86 Nr. 26449  
Laufzeit / Datum
1562 April 11
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Der Jude Joseph zu Assenheim bekundet, daß er sich mit "ehrenrurigen schmehe- und scheltwortten unpillicherweise, darzu mit oberfurung trewloser geubten handlungen" mit dem Juden Gottschalck zu Assenheim eingelassen hat und deswegen zu Recht vom hanauischen Oberamtmann in Windecken inhaftiert wurde. Nachdem man ihn trotz verwirkter Leibesstrafe nach erfolgter Stellung von Bürgen und Selbstschuldnern aus der Haft entlassen hat, schwört er mit einem leiblichen jüdischen Eid, Gottschalck Kosten und Schaden zu erstatten sowie dem Keller zu Windecken binnen vierzehn Tagen 40 fl. Buße zu erlegen. Ferner gelobt er, seine Haft in keiner Weise zu rächen und begibt sich aller "geistlichen, keyserlichen, freyen gerichten rechten". Bürgen und Selbstschuldner sind der Jude Symon Weissenaw zu Windecken und der Jude Lewe zu Assenheim, Josephs Sohn. Der Jude Haiumb zu Assenheim ist Rückbürge für Symon.

Ausfertigung

Ausfertigung, Papier, aufgedrücktes Siegel abgefallen und beschädigt.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Inhaftierung und Entlassung des Juden Joseph zu Assenheim in Windecken“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3924_inhaftierung-und-entlassung-des-juden-joseph-zu-assenheim-in-windecken> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/3924