Peter Keller aus Seckbach klagt gegen den Juden Simon von Windecken

HStAM Protokolle Nr. II Hanau B 1 Bd. 1  
Laufzeit / Datum
1556 November 20
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Protokolleintrag

Regest

Peter Keller aus Seckbach klagt vor dem Hofgericht Hanau gegen den Juden Simon von Windecken, dem er 1554 gegen Quittung 6 fl. 4 Schilling als Abtrag einer Schuld von 12 fl. bezahlt hat. Trotzdem ist er später von dem Frankfurter Juden David zur goldenen Scheuer, bei dem sich Simon seinerseits die 12 fl. geliehen hatte, genötigt worden, diesem die gesamte Schuldsumme zu bezahlen, wogegen er von David seine von einem Frankfurter Notar ausgestellte Schuldverschreibung quittiert zurückbekommen hat. Er fordert von Simon die Rückzahlung der 6 fl. 4 Schilling und den Verzicht auf die verlangte restliche Hälfte der Schuldsumme. Simon beharrt auf seinem Anspruch, doch wird Kellers Klage mit Rücksicht auf die vorgelegte quittierte Verschreibung stattgegeben. Simon muß außerdem die Gerichtskosten tragen und wegen Betrugs eine Buße von 30 fl. entrichten, doch bleibt ihm der Rechtsweg offen für den Fall, daß er für die von ihm erhobenen Forderungen Beweise beibringen kann.

Archivangaben

Altsignatur

Protokolle II Hanau B Nr. 1 Bd. 1 1556 Bl. 115r-116v.

Arcinsys-ID

Archivkontext

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Peter Keller aus Seckbach klagt gegen den Juden Simon von Windecken“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3845_peter-keller-aus-seckbach-klagt-gegen-den-juden-simon-von-windecken> (aufgerufen am 28.11.2025)

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