Unerlaubte Aufnahme zweier Juden durch den Juden Yssack zu Münzenberg

HStAM 86 Nr. 6000  
Laufzeit / Datum
1543 Juni 15
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Aufgrund der Klage des Juden Yssack zu Münzenberg über die Pfändung einer Kanne (kanten) durch den hanauischen Keller ebenda berichtet dieser den Befehlhabern zu Hanau, daß Yssack vor dem letzten Neujahrstag seinen Schwager nebst einer Frau bei sich aufgenommen und ungefähr zwei Monate beherbergt hat, obwohl es wegen des Sterbens um Friedberg Christen wie Juden untersagt war, Fremde ohne Erlaubnis zu sich zu nehmen. Zur Rede gestellt, hat sich Yssack mit "onnütze wortte" auf eine Genehmigung des Baumeisters berufen. Darauf hat der Keller ihm die weitere Duldung der fremden Juden ohne Erlaubnis der Befehlhaber untersagt, doch hat Yssack diese Anordnung mißachtet und auch die Zahlung der ihm deswegen auferlegten Strafe mit "onlittlichen wortten" verweigert. Nachdem der Keller erfahren hatte, daß Yssack überdies die solmsischen Keller um Unterstützung ersucht und ihnen ihr Neujahrsgeschenk überreicht hatte, hat er ihn durch den Zentgrafen pfänden lassen.

Ausfertigung

Ausfertigung, Papier, aufgedrücktes Verschlußsiegel abgefallen, Präsentatum den 15. Juni 1543; laut Dorsalvermerk ist der fremde Jude "uß der pestlentzlufft kommen".

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Unerlaubte Aufnahme zweier Juden durch den Juden Yssack zu Münzenberg“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3732_unerlaubte-aufnahme-zweier-juden-durch-den-juden-yssack-zu-muenzenberg> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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