Klage des Juden Eberdt zu Suhl wegen der Beraubung seines Knechts

HStAM 17 I. Nr. 109  
Laufzeit / Datum
1542 September 10 - November 19
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Klage des Juden Eberdt zu Suhl wegen der Beraubung seines Knechts auf dem Hoberg bei Allendorf [a.d.W.]
Graf Wilhelm von Henneberg überschickt Landgraf Philipp von Hessen am 10. September die Supplik des Juden Eberdt zu Suhl, der klagt, daß sein Knecht, der in [Hannoversch] Münden bei dem Juden Leb eine Schuld von 170 fl. eingefordert hatte, auf dem Rückweg auf dem Hoberg bei Allendorf von zwei Straßenräubern überfallen und beraubt worden ist. Eberdt hofft, daß Landgraf Philipp auch ihm wie anderen Juden in ähnlichen Fällen zu Schadensersatz verhelfen wird.
Am 29. September bittet der in den Verdacht der Beteiligung am Überfall geratene und geflohene Martin Roselyn von Niedergandern Bode von Bodenhausen um Geleit, damit er zurückkommen und seine Unschuld bezeugen kann. Am 3. Oktober wiederholt er seine Bitte. Am gleichen Tag findet in Kassel vor Statthalter, Schultheiß und beiden Bürgermeistern eine Zeugenvernehmung statt. Reinhard Hebrun hat nach einer Übernachtung in Niedergandern morgens zwei Juden auf der Straße jenseits der Herberge getroffen und ist auf ihr Anerbieten hin mit ihnen gegangen. Da sie ihm aber zu schnell ausschritten, ist er zurückgeblieben, so daß er von dem Überfall nichts gesehen oder gehört hat. Heinrich Muetter war mit seinen Eseln auf dem Hoberg, wo ihm zwei Knaben erzählt haben, daß sie zwei in einer Hecke sitzen sehen und danach ein Geschrei gehört haben, als würde jemand erwürgt. Caspar Bride hat zwischen Oberstein und Gerbershausen einen ihm unbekannten Bauern getroffen, der ihn gefragt hat, ob er viel Geld bei sich hätte, dann würden ihm vielleicht auch die "leiufe geklopft" wie den beiden Juden; die, die ihnen das Geld genommen hätten, seien durch das Feld nach Birkenfelde gegangen. Von den zwei Knaben hat einer seitab vom Weg einen Mann im Gebüsch liegen sehen. Wenig später sind sie den Juden begegnet, die sie nach der Uhrzeit gefragt haben. Kurz darauf haben sie die Juden dreimal schreien hören und beim letzten Mal so, daß sie glauben mußten, man habe sie erschlagen. Ebenfalls am 3. Oktober bitten Curt Schelhases Verwandte Landgraf Philipp, den wegen des Überfalls unschuldig Inhaftierten freizulassen und die Männer von Oberrieden zu vernehmen.
Am 9. Oktober bittet Martin Roselyn zum dritten Mal um Geleit. Am 12. November ersucht Catarein Schelhase (Schreckhase) von Oberrieden Landgraf Philipp, ihren Mann freizulassen, da die überfallenen Juden vor Eschweger Bürgern erklärt haben, daß sie den Gefangenen weder kennen noch angeschuldigt haben. Sie will Zeugen dafür beibringen, daß ihr Mann am Tag des Überfalls mit anderen Fischern auf dem Wasser war.
Am 19. November legt der Statthalter Landgraf Philipp die Aussage des Hans Winradt gen. Lichten aus Witzenhausen vor, der behauptet, daß Schelhases Frau von der Verhaftung ihres Mannes nicht überrascht war und dafür gesorgt hat, daß der verdächtige Martin Roselyn (Russeler) gewarnt wurde. Der Statthalter bittet, dafür zu sorgen, daß der von Bodenhausen Roselyn ausliefert, und fügt abschließend an, daß einer der beraubten Juden, der Schelhase gut kennt, weil er öfters Fische von ihm gekauft hat, "daruff sterben wolle", daß er einer der Täter war.

Archivangaben

Altsignatur

17 I Alte Kasseler Räte Nr. 109 und 3 I Nr. 437.

Arcinsys-ID

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Klage des Juden Eberdt zu Suhl wegen der Beraubung seines Knechts“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3724_klage-des-juden-eberdt-zu-suhl-wegen-der-beraubung-seines-knechts> (aufgerufen am 26.11.2025)

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