Schlauma zum Horn zu Frankfurt bittet um Unterstützung bei der Eintreibung seiner Forderungen
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Nachdem sich die Stadt Frankfurt für ihren Juden Schlauma (Schlama) verwandt hat, ergeht am 20. Juli ein Schreiben der Kanzlei Hanau an den Schultheiß zu Wachenbuchen sowie ein Befehl an Bernhard Vogt zu Hanau, den Juden binnen acht Tagen zu bezahlen. Am 30. Juli bittet Schlauma zum Horn zu Frankfurt die Kanzlei um Unterstützung bei der Eintreibung seiner Forderungen in Großdorfelden, Hanau und Wachenbuchen. Am 5. August ergeht auf ein neuerliches Ansuchen Schlaumas wegen seiner Forderungen an Gnyst Hans zu Niederdorfelden und Bernhard Vogt zu Hanau ein "geheischbrief" an den Schultheiß zu Niederdorfelden. Vogt soll Schlaumas Bittschrift nach seiner Rückkehr nach Hanau vorgelegt werden. Am 8. Oktober bittet Schlauma die Kanzlei erneut, ihm zur Bezahlung durch den Hanauer Pfaffen, Gnest Hen zu Niederdorfelden und die Bauern zu Wachenbuchen zu verhelfen.
Archivangaben
Altsignatur
Protokolle II Hanau A Nr. 2a Bd. 5/2 Bl. 287r, 305v, 311v, 364v.
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Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
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„Schlauma zum Horn zu Frankfurt bittet um Unterstützung bei der Eintreibung seiner Forderungen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3677_schlauma-zum-horn-zu-frankfurt-bittet-um-unterstuetzung-bei-der-eintreibung-seiner-forderungen> (aufgerufen am 26.11.2025)
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