Forderungen der Juden Gumpert und David zu Wetzlar
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Forderungen der Juden Gumpert und David zu Wetzlar
Nachdem Graf Wilhelm von Nassau als hanauischer Vormund auf Ansuchen der Stadt Wetzlar die hanauischen Befehlhaber angewiesen hat, den aus Frankfurt nach Wetzlar verzogenen Juden Gumpert und seinen Schwiegersohn David bei der Eintreibung ihrer Forderungen an hanauische Untertanen zu unterstützen, wendet sich die Stadt nochmals mit der Bitte um Geleit für die Juden an Graf Wilhelm, da es "eynigen judden dieser zeit one geleit nit woil zu wanderen". Die Juden verweisen ihrerseits in einer entsprechenden Supplik darauf, daß der Judenschaft derzeit Wege und Stege in der Grafschaft Hanau verboten sind. Die hanauische Kanzlei verweigert ein generelles Geleit, ist aber bereit, den Juden einen Rechtstag zu benennen und ihnen dazu Geleit zu gewähren, wenn sie ein Verzeichnis ihrer Schuldner und Forderungen zur Prüfung einreichen.
David und Gumpert übersenden darauf am 3. Februar eine Liste ihrer Schuldner in Bergen, Bischofsheim, Dörnigheim, Groschlag, Mittelbuchen und Seckbach. Als Gumpert und David die hanauischen Befehlhaber am 4. Mai erneut bitten, ihnen den zugesagten Rechtstag zu benennen, wozu bislang wegen einer Tagung der Reichsstände in Frankfurt keine Zeit war, werden sie am 5. Mai aufgefordert, ein neues Verzeichnis ihrer Schuldner einzuschicken, weil das alte verlorengegangen ist. Sie tun dies am 6. Mai und werden zum 8. Mai vorgeladen. Als sie vor der Kanzlei erscheinen, werden sie aufgefordert, die Richtigkeit ihrer Forderungen zu beeiden, erst danach sollen ihre Schuldner zum Verhör vorgeladen werden. Die Juden erbitten Bedenkzeit und ziehen dann mit Erlaubnis der Kanzlei wieder ab.
In einem Schreiben vom 20. Mai erklären David und Gumprecht die verlangte Beeidung klar nachzuweisender Forderungen für unüblich und unzumutbar und beklagen sich über die schleppende Verfahrensweise. Sie schlagen vor, ihre Forderungen bei einem ohnehin zwischen den hanauischen Räten und den Frankfurter Juden vereinbarten Tag zu Frankfurt am 15. Juni zu verhandeln oder ihre Klage an das "reychsgericht zu Franckfort, alda die schulden gemacht", zu verweisen. Andernfalls werden sie ihr Recht auf andere Weise suchen. Man vertröstet sie mit einer Antwort bis zur Rückkehr des hanauischen Oberamtmanns.
Am 25. Juli ersuchen David und Gumpert die Kanzlei Hanau erneut um Geleit und einen Rechtstag zu Frankfurt oder Hanau "on all hantglubt". Sie werden zum 6. August vor die Kanzlei geladen, wo sie sich mit ihren Schuldnern vergleichen. Das zur Eintreibung der festgesetzten, von den Schuldnern zu zahlenden Beträge nötige Geleit soll nach Frankfurt in "ryschen Symons hauß" geschickt werden. Bei einem der einzeln aufgeführten Schuldner wird angegeben, daß er David 1 fl. 10 Schilling für Fleisch schuldet.
Archivangaben
Altsignatur
86 Hanauer Nachträge Nr. 26843 Bl. 9-10, 14-19, 20-29, 31-35; vgl. auch die entsprechenden Protokolleinträge, Protokolle II Hana
Arcinsys-ID
Archivkontext
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Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
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„Forderungen der Juden Gumpert und David zu Wetzlar“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3625_forderungen-der-juden-gumpert-und-david-zu-wetzlar> (aufgerufen am 25.11.2025)
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