Ein Jude zu Orb zahlt für seine Haftentlassung 200 fl.
Stückangaben
Regest-Typ
Eintrag im Regierungsprotokoll
Regest
Auf den Bericht von Keller und Schultheiß zu Orb, daß der dortige Jude die für seine Haftentlassung gezahlten 200 fl. zum Teil "in hoen wert" geliefert hat - zum Beispiel 1 Joachimstaler für 32 Albus und 6 Schreckenberger für den Gulden -, weist die Kanzlei Hanau den Keller an, die 200 fl. auf Frankfurter Währung zu nehmen und nach Hanau zu schicken. Der alte Jude soll Urfehde schwören. Dem jungen sind unter Androhung einer Haftstrafe seine unnützen Worte zu untersagen.
Archivangaben
Altsignatur
Protokolle II Hanau A Nr. 2a Bd. 3 S.79-80.
Arcinsys-ID
Archivkontext
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Ein Jude zu Orb zahlt für seine Haftentlassung 200 fl.“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3514_ein-jude-zu-orb-zahlt-fuer-seine-haftentlassung-200-fl> (aufgerufen am 26.11.2025)
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