Vergleich in der Klagsache zwischen Ratzkopf zu Gelnhausen und den Juden Kopp und Anshelm
Stückangaben
Regest-Typ
Eintrag im Regierungsprotokoll
Regest
In der Klagsache zwischen Ratzkopf zu Gelnhausen und den Juden Kopp und Anshelm ebenda einerseits und Schuch Cuntz und Mor Lenhard zu Hochstadt andererseits wird vor der Kanzlei Hanau ein Vergleich geschlossen. Danach soll zunächst Mor Lenhard als erster Gläubiger, dem Schuch Cunz auch seinen Besitz verpfändet hat, bezahlt werden. Bleibt dann noch etwas übrig, soll es Ratzkopf bekommen, der sich wegen weiterer Forderungen seinerseits an Mor Lenhard halten kann.
Archivangaben
Altsignatur
Protokolle II Hanau A Nr. 23 Bd. 3 Bl. 139r.
Arcinsys-ID
Archivkontext
Siehe auch
Weitere Angebote in LAGIS (Bezugsort)
Orte
- Hessische Flurnamen
- Historische Kartenwerke
- Jüdische Friedhöfe
- Topografie des Nationalsozialismus in Hessen
- Historisches Ortslexikon
- Synagogen in Hessen
- Topografische Karten
Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Vergleich in der Klagsache zwischen Ratzkopf zu Gelnhausen und den Juden Kopp und Anshelm“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3494_vergleich-in-der-klagsache-zwischen-ratzkopf-zu-gelnhausen-und-den-juden-kopp-und-anshelm> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/3494