Vergleich in der Klagsache zwischen Ratzkopf zu Gelnhausen und den Juden Kopp und Anshelm

HStAM Protokolle Nr. II Hanau A 23 Bd. 3  
Laufzeit / Datum
1537 März 12
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Eintrag im Regierungsprotokoll

Regest

In der Klagsache zwischen Ratzkopf zu Gelnhausen und den Juden Kopp und Anshelm ebenda einerseits und Schuch Cuntz und Mor Lenhard zu Hochstadt andererseits wird vor der Kanzlei Hanau ein Vergleich geschlossen. Danach soll zunächst Mor Lenhard als erster Gläubiger, dem Schuch Cunz auch seinen Besitz verpfändet hat, bezahlt werden. Bleibt dann noch etwas übrig, soll es Ratzkopf bekommen, der sich wegen weiterer Forderungen seinerseits an Mor Lenhard halten kann.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Vergleich in der Klagsache zwischen Ratzkopf zu Gelnhausen und den Juden Kopp und Anshelm“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3494_vergleich-in-der-klagsache-zwischen-ratzkopf-zu-gelnhausen-und-den-juden-kopp-und-anshelm> (aufgerufen am 25.11.2025)

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