Das Stadtgericht Hanau bestätigt die von dem Juden Symon gegen Wedeln erhobene Forderung als rechtmäßig

HStAM Protokolle Nr. II Hanau B 7 Bd. 2  
Laufzeit / Datum
1504 Mai 22
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Protokolleintrag

Regest

Das Stadtgericht Hanau bestätigt die von dem Juden Symon gegen Wedeln erhobene Forderung von 26 fl. 1 Ort als rechtmäßig, nachdem Wedeln die von ihr angebotenen Beweise für die Nichtigkeit der Forderung nicht erbringen konnte. Von Symon befragt, wo er seine Klage anhängig machen soll, verweist ihn das Stadtgericht an den Grafen von Hanau oder seinen Schultheißen.

Archivangaben

Altsignatur

Protokolle II Hanau B Nr. 7 Bd. 2 Bl. 144r.

Arcinsys-ID

Archivkontext

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

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„Das Stadtgericht Hanau bestätigt die von dem Juden Symon gegen Wedeln erhobene Forderung als rechtmäßig“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3002_das-stadtgericht-hanau-bestaetigt-die-von-dem-juden-symon-gegen-wedeln-erhobene-forderung-als-rechtmaessig> (aufgerufen am 25.11.2025)

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