Das Stadtgericht Hanau bestätigt die von dem Juden Symon gegen Wedeln erhobene Forderung als rechtmäßig
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Regest-Typ
Protokolleintrag
Regest
Das Stadtgericht Hanau bestätigt die von dem Juden Symon gegen Wedeln erhobene Forderung von 26 fl. 1 Ort als rechtmäßig, nachdem Wedeln die von ihr angebotenen Beweise für die Nichtigkeit der Forderung nicht erbringen konnte. Von Symon befragt, wo er seine Klage anhängig machen soll, verweist ihn das Stadtgericht an den Grafen von Hanau oder seinen Schultheißen.
Archivangaben
Altsignatur
Protokolle II Hanau B Nr. 7 Bd. 2 Bl. 144r.
Arcinsys-ID
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Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
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„Das Stadtgericht Hanau bestätigt die von dem Juden Symon gegen Wedeln erhobene Forderung als rechtmäßig“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3002_das-stadtgericht-hanau-bestaetigt-die-von-dem-juden-symon-gegen-wedeln-erhobene-forderung-als-rechtmaessig> (aufgerufen am 25.11.2025)
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