Der Jude Cleynn Lewe wird von der Anklage der Margarethe Babenhußen freigesprochen

HStAM K Nr. 59/1  
Laufzeit / Datum
1499 September 18
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Eintrag in einem Kopiar des 16. Jahrhunderts

Regest

Räte und Statthalter Landgraf Wilhelms d.M. von Hessen bekunden, daß vor einiger Zeit Margarethe Babenhußen aus Nürnberg vor ihnen erschienen ist und Klage geführt hat gegen den Juden Cleynn Lewe wegen etlicher Kleinode, die sie ihm zu Nürnberg versetzt hat und mit denen er ohne ihr Wissen davongezogen ist. Der Jude hat dies auf Befragen geleugnet. Weil die Klägerin bei einem ersten ihr gesetzten Termin keine überzeugenden Beweise für ihre Behauptung beibringen konnte, wurde ihr zum 17. September ein neuer Termin gesetzt, zu dem sie beweisen sollte, daß Cleynn Lewe Bürger von Nürnberg war. Da sie jedoch weder erschienen ist noch Beweise hat vorlegen lassen, wird der Jude auf sein Ansuchen von den Räten von der Anklage freigesprochen und die Klage abgewiesen.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Der Jude Cleynn Lewe wird von der Anklage der Margarethe Babenhußen freigesprochen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2934_der-jude-cleynn-lewe-wird-von-der-anklage-der-margarethe-babenhussen-freigesprochen> (aufgerufen am 25.11.2025)

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