Der Jude Cleynn Lewe wird von der Anklage der Margarethe Babenhußen freigesprochen
Stückangaben
Regest-Typ
Eintrag in einem Kopiar des 16. Jahrhunderts
Regest
Räte und Statthalter Landgraf Wilhelms d.M. von Hessen bekunden, daß vor einiger Zeit Margarethe Babenhußen aus Nürnberg vor ihnen erschienen ist und Klage geführt hat gegen den Juden Cleynn Lewe wegen etlicher Kleinode, die sie ihm zu Nürnberg versetzt hat und mit denen er ohne ihr Wissen davongezogen ist. Der Jude hat dies auf Befragen geleugnet. Weil die Klägerin bei einem ersten ihr gesetzten Termin keine überzeugenden Beweise für ihre Behauptung beibringen konnte, wurde ihr zum 17. September ein neuer Termin gesetzt, zu dem sie beweisen sollte, daß Cleynn Lewe Bürger von Nürnberg war. Da sie jedoch weder erschienen ist noch Beweise hat vorlegen lassen, wird der Jude auf sein Ansuchen von den Räten von der Anklage freigesprochen und die Klage abgewiesen.
Archivangaben
Altsignatur
K 59 I Bl. 43v-44r.
Digitalisat vorhanden
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Arcinsys-ID
Archivkontext
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Der Jude Cleynn Lewe wird von der Anklage der Margarethe Babenhußen freigesprochen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2934_der-jude-cleynn-lewe-wird-von-der-anklage-der-margarethe-babenhussen-freigesprochen> (aufgerufen am 25.11.2025)
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