Das Gericht zu Windecken weißt den Amtmann an, Saul Herth zur Vollstreckung des Urteils zu verhelfen

HStAM 86 Nr. 28174  
Laufzeit / Datum
1488 Februar 5
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Auszug d. Z. aus dem Gerichtsbuch von Windecken

Regest

Der Jude Lieberdrud ist auf Klagen des Saul Herth von Kilianstädten vom Gericht zu Windecken zur Zahlung einer von ihm bestrittenen Schuld von 4 fl. 1 Ort für einen Kessel verurteilt worden und hat dagegen vor der Kanzlei Hanau ohne Erfolg appelliert. Daher weist das Gericht zu Windecken den dortigen Amtmann an, Herth zur Vollstreckung des Urteils und zur Erstattung der Gerichtskosten zu verhelfen.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Das Gericht zu Windecken weißt den Amtmann an, Saul Herth zur Vollstreckung des Urteils zu verhelfen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2772_das-gericht-zu-windecken-weisst-den-amtmann-an-saul-herth-zur-vollstreckung-des-urteils-zu-verhelfen> (aufgerufen am 25.11.2025)

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