Bestätigung des Urteils betreffend die Irrungen zwischen Stift und Stadt Hersfeld wegen der Juden
Stückangaben
Regest
In der Irrung zwischen Stift und Stadt Hersfeld wegen der Juden bestätigt Eberhard von Waldenstein als Schlichter den am 15. April ergangenen Spruch, wonach die Juden dem Stift folgen, da Kaiser Karl dasselbe mit den Juden belehnt hat. Die unter Abt Johann erfolgte Übertragung von Judenhaus und Schulhof in der breiten Gasse auf die Stadt gibt dieser kein Recht an den Juden, die nicht Zubehör des Hauses sind, sondern kaiserliche Kammerknechte wie alle Juden, seit sie vor Pilatus Gott leugneten und sagten, "wir haben keynen könig, wan den keyßer". Nach Ausweisung der Register zahlen die Juden den Jahrzins an den Abt.
Ausfertigung
Ausfertigung, Papier, aufgedrückte Siegel abgefallen.
Archivangaben
Altsignatur
M I Stift Hersfeld, 0rtschaften, Stadt Hersfeld 1471 Oktober 3; vgl. Handtke, Hersfelder Juden.
Arcinsys-ID
Archivkontext
Siehe auch
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Bestätigung des Urteils betreffend die Irrungen zwischen Stift und Stadt Hersfeld wegen der Juden“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2688_bestaetigung-des-urteils-betreffend-die-irrungen-zwischen-stift-und-stadt-hersfeld-wegen-der-juden> (aufgerufen am 25.11.2025)
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