Bestätigung des Urteils betreffend die Irrungen zwischen Stift und Stadt Hersfeld wegen der Juden

HStAM Urk. 56 Nr. 1107  
Laufzeit / Datum
1471 Oktober 3
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

In der Irrung zwischen Stift und Stadt Hersfeld wegen der Juden bestätigt Eberhard von Waldenstein als Schlichter den am 15. April ergangenen Spruch, wonach die Juden dem Stift folgen, da Kaiser Karl dasselbe mit den Juden belehnt hat. Die unter Abt Johann erfolgte Übertragung von Judenhaus und Schulhof in der breiten Gasse auf die Stadt gibt dieser kein Recht an den Juden, die nicht Zubehör des Hauses sind, sondern kaiserliche Kammerknechte wie alle Juden, seit sie vor Pilatus Gott leugneten und sagten, "wir haben keynen könig, wan den keyßer". Nach Ausweisung der Register zahlen die Juden den Jahrzins an den Abt.

Ausfertigung

Ausfertigung, Papier, aufgedrückte Siegel abgefallen.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Bestätigung des Urteils betreffend die Irrungen zwischen Stift und Stadt Hersfeld wegen der Juden“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2688_bestaetigung-des-urteils-betreffend-die-irrungen-zwischen-stift-und-stadt-hersfeld-wegen-der-juden> (aufgerufen am 25.11.2025)

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