Aufnahme des Simon Wolf aus Bornich
Stückangaben
Regest
Herz Abraham zu Bornich, dessen Gesuch um Aufnahme und Schutz für seinen aus Niederwallmenach stammenden Schwiegersohn Simon Wolf in Bornich 1786 abgeschlagen wurde, wendet sich erneut an die Kanzlei in St. Goar und beruft sich auf seine der hessischen Herrschaft geleisteten Dienste. Als er gehört habe, dass zwei Hanauer Juden 1000 Malter vorjähriger Hafer aus der Renterei Hohenstein für 1 fl. 18 Kreuzer pro Malter verspochen worden seien, sei er nach Schwalbach zu dem Kanzleirat Rau geeilt und habe es durch sein Mehrgebot und andere Maßnahmen dahin gebracht, dass die Hanauer 1 fl. 26 Kreuzer gezahlt und eine Partie von 1800 Malter übernommen hätten, wodurch ein Gewinn von über 200 fl. erzielt worden sei.
Mit Hinweis auf diese und andere Vermittlungsdienste empfiehlt die Kanzlei in St. Goar am 4. Mai, Simon Wolf den Schutz zu erteilen. Worauf die Kanzlei in Rotenburg Simon Wolf am 29. Mai 1787 den Zuzug gestattet.
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Nachweise
Edition
Quellen zur Geschichte der Juden im Hessischen Staatsarchiv Marburg / Nachträge von Uta Löwenstein (ungedruckt), Nr. NL 730.
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Aufnahme des Simon Wolf aus Bornich“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/14773_aufnahme-des-simon-wolf-aus-bornich> (aufgerufen am 25.11.2025)
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