Die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in Fabriken

 

Ereignis

Was geschah

Während in Preußen bereits seit dem Jahr 1839 erste rechtliche Regelungen zur Beschäftigung von Jugendlichen in Fabriken verabschieden worden waren, existierten solche Bestimmungen in Kurhessen nicht. Dies änderte sich im Jahr 1867 mit der Verordnung zur Beschäftigung jugendlicher Arbeiter, sodass die bestehenden Vorschriften mit entsprechenden Änderungen und Ergänzungen künftig auch im 1866 annektierten Kurhessen Geltung hatten.
(CS)

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Abbildungen: siehe Angaben beim jeweiligen Digitalisat

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in Fabriken, 22. September 1867“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/7649_die-beschaeftigung-jugendlicher-arbeiter-in-fabriken> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/7649