Die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in Fabriken
Ereignis
Was geschah
Während in Preußen bereits seit dem Jahr 1839 erste rechtliche Regelungen zur Beschäftigung von Jugendlichen in Fabriken verabschieden worden waren, existierten solche Bestimmungen in Kurhessen nicht. Dies änderte sich im Jahr 1867 mit der Verordnung zur Beschäftigung jugendlicher Arbeiter, sodass die bestehenden Vorschriften mit entsprechenden Änderungen und Ergänzungen künftig auch im 1866 annektierten Kurhessen Geltung hatten.
(CS)
Bezugsrahmen
Kalender
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Abbildungen: siehe Angaben beim jeweiligen Digitalisat
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in Fabriken, 22. September 1867“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/7649_die-beschaeftigung-jugendlicher-arbeiter-in-fabriken> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/7649
