Eduard von Möller initiiert die Denkmälerinventarisierung in Kurhessen
Ereignis
Was geschah
Mit einer Verordnung vom 19. November 1866 ergreift Eduard von Möller (1814–1880) kurz nach seiner Amtsübernahme als königlich-preußischer Administrator von Kurhessen die Initiative zur Erstellung eines „vollständigen Inventars der Baudenkmäler in Kurhessen“.
Bei der Inventarisierung wurde eine umfassender Denkmalbegriff zugrunde gelegt, der die in dem 1835 erlassenen Denkmalschutzgesetz vorgenommene Beschränkung auf Ruinen wesentlich erweiterte, da die Verordnung forderte, „alle vorhandenen Bauwerke aufzunehmen, welche einen historischen oder kunstgeschichtlichen Werth haben, sowohl kirchliche als Profanbauten, öffentliche und Privatgebäude.“1.
Die Architekten Heinrich von Dehn-Rothfelser (1825–1885) und Wilhelm Lotz (1829–1879) erarbeiteten auf dieser Basis das 1870 veröffentlichte Inventarium „Die Baudenkmäler im Regierungsbezirk Cassel“, des erste wissenschaftliche Denkmälerinventar in Deutschland. Dabei fungierte der 1834 gegründete Verein für hessische Geschichte und Landeskunde als Herausgeber und sorgte für eine weite Verbreitung der wegweisenden Veröffentlichung.
(UH)
Bezugsrahmen
Indizes
Nachweise
Fußnoten
- HStAM Bestand 17 k Nr. 284, zitiert nach Dolff-Bonekämper, S. 137 ↑
Literatur
- Gabriele Dolff-Bonekämper, Die Entdeckung des Mittelalters. Studien zur Geschichte der Denkmalerfassung und des Denkmalschutzes in Hessen-Kassel bzw. Kurhessen im 18. und 19. Jahrhundert, Darmstadt 1985
- Heinrich von Dehn-Rothfelser/Wilhelm Lotz, Die Baudenkmäler im Regierungsbezirk Cassel, Kassel 1870
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Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
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„Eduard von Möller initiiert die Denkmälerinventarisierung in Kurhessen, 19. November 1866“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/7263_eduard-von-moeller-initiiert-die-denkmaelerinventarisierung-in-kurhessen> (aufgerufen am 28.11.2025)
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