Eduard von Möller initiiert die Denkmälerinventarisierung in Kurhessen

 

Ereignis

Was geschah

Mit einer Verordnung vom 19. November 1866 ergreift Eduard von Möller (1814–1880) kurz nach seiner Amtsübernahme als königlich-preußischer Administrator von Kurhessen die Initiative zur Erstellung eines „vollständigen Inventars der Baudenkmäler in Kurhessen“. Bei der Inventarisierung wurde eine umfassender Denkmalbegriff zugrunde gelegt, der die in dem 1835 erlassenen Denkmalschutzgesetz vorgenommene Beschränkung auf Ruinen wesentlich erweiterte, da die Verordnung forderte, „alle vorhandenen Bauwerke aufzunehmen, welche einen historischen oder kunstgeschichtlichen Werth haben, sowohl kirchliche als Profanbauten, öffentliche und Privatgebäude.“1. Die Architekten Heinrich von Dehn-Rothfelser (1825–1885) und Wilhelm Lotz (1829–1879) erarbeiteten auf dieser Basis das 1870 veröffentlichte Inventarium „Die Baudenkmäler im Regierungsbezirk Cassel“, des erste wissenschaftliche Denkmälerinventar in Deutschland. Dabei fungierte der 1834 gegründete Verein für hessische Geschichte und Landeskunde als Herausgeber und sorgte für eine weite Verbreitung der wegweisenden Veröffentlichung.
(UH)

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Eduard von Möller initiiert die Denkmälerinventarisierung in Kurhessen, 19. November 1866“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/7263_eduard-von-moeller-initiiert-die-denkmaelerinventarisierung-in-kurhessen> (aufgerufen am 28.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/7263