Staatsminister Hassenpflug erlässt Denkmalschutzverordnung für Kurhessen
Ereignis
Was geschah
Nachdem der Kasseler Archivdirektor Christoph Rommel (1781–1859) bei einer im Auftrag von Kurfürst Wilhelm II. (1777–1847) durchgeführten Reise zur Beschaffung mittelalterlicher Glasmalereien für die Ausstattung der künstlichen Ruine Löwenburg bei Kassel den schlechten Zustand der Baudenkmäler im Kurfürstentum beklagt hatte, war bereits am 17. August 1827 eine Verordnung erlassen worden, die den Kreisräten jährliche Berichte über den Zustand der Denkmäler auferlegte. Da dies aber wenig erfolgreich war, erlässt Staatsminister Ludwig Hassenpflug (1794–1862) am 17. Juli 1835 eine Verfügung, die nicht nur die Erfassung und den Schutz von Baudenkmälern fordert, sondern auch ihre Pflege und Sicherung. Die Landbaumeister wurden verpflichtet, Listen der Denkmäler - worunter damals vor allem Ruinen verstanden wurden - in ihren Amtsbezirken anzufertigen. Das Gesamtverzeichnis enthielt 65 Objekte, von denen einige (unter anderem die Stiftskirche in Bad Hersfeld und die Marienkapelle der Liebfrauenkirche in Frankenberg) in den folgenden Jahren auf Staatskosten instandgesetzt wurden.
Bereits 1834 war in Kassel der Verein für hessische Geschichte und Landeskunde gegründet worden, der sich ebenfalls für die Erfassung und Erhaltung von Denkmälern engagierte.
(UH)
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Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
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„Staatsminister Hassenpflug erlässt Denkmalschutzverordnung für Kurhessen, 27. Juli 1835“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/7261_staatsminister-hassenpflug-erlaesst-denkmalschutzverordnung-fuer-kurhessen> (aufgerufen am 25.11.2025)
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