Stadtbaumeister Hess erstellt ein Baustatut „für die Stadt Frankfurt und Sachsenhausen“

 

Ereignis

Was geschah

Die Stadt Frankfurt am Main erlebt im frühen 19. Jahrhundert wesentliche städtebauliche Veränderungen. Ab 1793 wurde das sumpfige Fischerfeld östlich der Altstadt nach dem Bebauungsplan des Stadtbaumeisters Johann Georg Christian Hess (1756–1816) trockengelegt und einheitlich bebaut. 1805 begann man damit, die mittelalterliche Befestigung und die frühneuzeitlichen Bastionen der Neustadt zu schleifen und durch Grünanlagen zu ersetzen. Ab 1806 unterstand die Stadt dem Fürstprimas des Rheinbundes Karl Theodor von Dalberg (1744–1817), der die Stadtentwicklung weiter vorantrieb. Johann Georg Christian Hess erarbeitete im Auftrage Dalbergs ein Baustatut für „Frankfurt und Sachsenhausen“,1 das 1809 in Kraft trat und den Klassizismus zur vorgeschriebenen Bauweise für Neubauten machte sowie den Fachwerkbau für Neubauten strikt verbot. Diese umfangreichen Vorschriften blieben bis 1884 in Kraft. Sie hatten großen Einfluss auf die architektonische Gestaltung der Wallstraßen, die entlang der ehemaligen Festungsanlagen entstanden. Die Aufwertung der Schönen Aussicht im Osten zog eine ähnliche Entwicklung im Westen am Untermainkai nach sich. Hier entstanden zahlreiche Miethäuser mit luxuriösen Wohnungen. Für den Bau von Fabrikanlagen gibt es strenge Bestimmungen: Das Kochen von Öl und Firnis innerhalb der Stadt wird untersagt. Branntweinbrennereien und Wachstuchmachereien dürfen nur vor der Stadt errichtet werden, wo nicht nur jede Feuersgefahr ausgeschlossen ist, sondern auch der Geruch weder den Besitzern angrenzender Lustgärten, noch denen auf den öffentlichen Promenaden-Anlagen Spazierenden zur unerträglichen Beschwerde gereichen kann. Seit etwa 1830 entwickelten sich zudem außerhalb der Wallanlagen in jenen Gegenden, die bislang ungeregelt mit Sommerhäusern und Gärten besiedelt waren, die Stadtteile Westend, Nordend und Ostend. Nach dem Bau des Hauptbahnhofes entstand in den 1890er Jahren auch das Bahnhofsviertel auf dem Gelände der drei zuvor direkt westlich an den Anlagenring angrenzenden Westbahnhöfe.
(UH)

Bezugsrahmen

Nachweise

Fußnoten

  1. Fürstl. Primatisches neues Baustatut für die Stadt Frankfurt und Sachsenhausen, ISG Frankfurt/M., Best. H.05.01 Sign. 69.

Literatur

Weiterführende Informationen

  • Fürstl. Primatisches neues Baustatut für die Stadt Frankfurt und Sachsenhausen, ISG Frankfurt/M., Bestand H.05.01, Sign. 69

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Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

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