Anfrage des BHE zu verpfändeten Botticelli-Gemälde
Ereignis
Was geschah
Der Abgeordnete Günther Draub (1902–1957) vom Block der Heimatlosen und Entrechteten fragt im Hessischen Landtag an, ob es eine Möglichkeit gibt, das Werk „Madonna mit Engeln und Lilien“ von Sandro Botticelli (1445–1510) in Hessen zu behalten. Das Werk gehört dem Grafen Raczynski und müsste nachdem Urteil des Bundesgerichts vom Land Hessen an den ursprünglichen Besitzer zurück gegeben werden. Allerdings ist es wegen Steuerrückständen und Lastenausgleichszahlungen verpfändet. Sollte die Pfändung aufgehoben werden, darf das Gemälde nicht ins Ausland gebracht werden, da es ein wertvolles nationales Kunstgut ist. Hiergegen kündigt der Graf Widerspruch an.
(MB)
Bezugsrahmen
Indizes
Nachweise
Literatur
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 16.4.1953, S. 3
Weiterführende Informationen
- Hessische Parlamentarismusgeschichte: Drucksachen des Hessischen Landtags. II. Wahlperiode 1950–1954, Abt. 3, Bd. 2, S. 1734 f. (eingesehen am 15.4.2022)
- Wikipedia: Sandro Botticelli (eingesehen am 15.4.2020)
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Anfrage des BHE zu verpfändeten Botticelli-Gemälde, 15. April 1953“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/4195_anfrage-des-bhe-zu-verpfaendeten-botticelli-gemaelde> (aufgerufen am 26.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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