Hessischer Staatsgerichtshof weist Volksbegehren gegen Startbahn West ab

 

Ereignis

Was geschah

Der hessische Staatsgerichtshof in Wiesbaden verwirft den Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens gegen den Bau der Startbahn West am Flughafen Frankfurt und bestätigt damit den bereits im November 1981 von der hessischen Landesregierung gefassten Beschluss, diesen von der „Arbeitsgemeinschaft Volksbegehren und Volksentscheid – Keine Startbahn West“ eingereichten Antrag abzulehnen. Nach Ansicht der Landesregierung widerspricht der darin enthaltene, zur Durchführung eines Volksbegehrens zwingend erforderliche Gesetzesentwurf („Die flächenmäßige Ausdehnung des Verkehrsflughafens Frankfurt a. M., einschließlich der US Air Base, wird, soweit Flächen für den Flugbetrieb oder für Einrichtungen und Nebenanlagen des Flugbetriebes in Anspruch genommen werden, begrenzt auf das Gebiet der Stadt Frankfurt a. M.; eine Erweiterung darüber hinaus findet nicht statt“) sowohl dem Grundgesetz als auch Bundesrecht, und sei daher nicht mit den Bestimmungen der Hessischen Verfassung vereinbar. Der im Antrag der Arbeitsgemeinschaft formulierte Gesetzesentwurf „greife in Form eines als Raumordnungsregelung bezeichneten Einzelfallgesetzes in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes für den Luftverkehr ein“1. Die Ablehnung des Volksbegehrens bzw. der Beschwerde gegen den von der Landesregierung gefassten Beschluss bedeutet das endgültige Scheitern der Bemühungen der Startbahngegner, den Bau der im Westteil des Rhein-Main-Flughafens gelegenen Startbahn 18 West auf juristischem Wege zu verhindern. Daraufhin kommt es am 30. Januar zunächst auf der Baustelle zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und der Polizei, die sich am Abend in die Frankfurter Innenstadt verlagern.
(KU)

Bezugsrahmen

Nachweise

Fußnoten

  1. Vgl. Bundesverfassungsgericht BVerfGE 60, 175 – Startbahn West, via DFR.

Literatur

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Hessischer Staatsgerichtshof weist Volksbegehren gegen Startbahn West ab, 15. Januar 1982“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/1456_hessischer-staatsgerichtshof-weist-volksbegehren-gegen-startbahn-west-ab> (aufgerufen am 26.11.2025)

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